Anmerkung:
05.01.2020 - 09.30 Uhr
Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihren Hinweis, den wir als Maerker-Redaktion auch nachvollziehen können.
Hierzu ist jedoch festzustellen, dass das Räumschild immer zum Fahrbahnrand hin gedreht sein muss. Eine Schneeablagerung (auch nur vorübergehend) in der Fahrbahnmitte ist verkehrsgefährdend und unzulässig; der Schnee wird immer - soweit möglich - am tiefsten Punkt der Straße abgelegt. Damit wird verhindert, dass das Tauwasser über die Straße fließt und evtl. erneut Glatteis bildet.
Auch das Ausheben des Pfluges vor Einfahrten ist nicht möglich, unter anderem wäre dadurch keine optimale Räumung durchführbar. Deshalb kann es den Anliegern leider nicht erspart werden, die zugeschobenen Flächen noch einmal zu räumen.
Recht vielen Dank für Ihr Verständnis.
Ihre Maerker-Redaktion