Schulzendorf: Rathaus, Foto: Gemeinde Schulzendorf

Maerker Schulzendorf


Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Bitte verzichten Sie auf Einträge, die nachbarschaftliche Angelegenheiten betreffen. Diese werden ohne weitere Bearbeitung gelöscht. Wenden Sie sich in solchen Fällen an die kommunale Schiedsstelle. Angelegenheiten der Straßenreinigung, Laubabholung und des Winterdienstes sind keine typischen Vorgänge für den Maerker, da es sich hier nicht um Infrastrukturprobleme handelt. Darüber hinaus empfiehlt es sich, zumindest eine E-Mail-Adresse für eventuelle Rückfragen zum Eintrag zu hinterlassen. Vielen Dank. Ihre Maerker-Redaktion

Es gibt aktuell 74 Hinweise für Schulzendorf.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Sichtbeeinträchtigung durch Wahlplakat

Kategorie: Plakatierungen
ID: 363589
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

An der Miersdorfer Ecke Schloßstraße stehen zwei überdimensional große Wahlplakate, die den aus den Grundstücksausfahrten rückwärts herausfahrenden Fahrzeugen die Sicht auf die stark befahrene Miersdorfer Straße versperren bzw. erheblich beeinträchtigen.


Miersdorfer Straße
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27.08.2025, 20:27 Uhr

Foto: Sichtbeeinträchtigung durch Wahlplakat

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Fachbereich Öffentliche Ordnung wird informiert.
29.08.2025, die Situation wurde geprüft. Das Plakat stellt keine Verkehrsgefährdung dar. Die Sichteinschränkungen sind bei vorsichtiger Fahrweise nicht gravierend.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Plakatierung Mehrzweckhalle

Kategorie: Plakatierungen
ID: 363211
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Vor der Sporthalle steht ein Wahlplakat.


Walther-Rathenau-Straße
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25.08.2025, 15:42 Uhr

Foto: Plakatierung Mehrzweckhalle

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wahlplakate dürfen zwei Monate vor der Wahl im öffentlichen Straßenland aufgestellt werden. Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen, Kreisverkehren und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven. Sie dürfen nicht zu Verwechselungen mit Verkehrsschildern führen. An öffentlichen Gebäuden und deren Einfriedungen dürfen keine Wahlplakate angebracht werden.
Das Plakat, auf das hier hingewiesen wird, steht im öffentlichen Straßenland und nicht im unzulässigen Bereich. Es ist auch nicht an einem öffentlichen Gebäude oder seiner Einfriedung befestigt. Für den Fall, dass die Sporthalle als Wahllokal genutzt wird, sind Wahlplakate vor der Wahl aus der Bannmeile zu entfernen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - in Arbeit (gelb)

Strassennamensschild

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 363210
Status: in Arbeit (gelb).

Einmündung Lessingstr. Ecke Am Kirschgarten ist das Straßennamensschild „Lessingstrasse“ komplett BLANKO und somit nicht mehr lesbar, zudem verdreht sich eingelassene Pfahl bei starken Wind/Sturm selbstständig !


Am Kirschgarten 23
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25.08.2025, 15:42 Uhr

Foto: Strassennamensschild

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Geschäftsbereich Bau und Öffentliche Ordnung wird informiert.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Bürgermeister Wahlwerbung direkt am Zugang zu Grundschule

Kategorie: Plakatierungen
ID: 363207
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Auf dem Weg zur Schule an der Mehrzweckhalle ist Werbung für Bürgermeister Wahl etc. Eine Schule Ansich sollte politisch neutral sein. Somit auch der direkte Zugang dorthin. Bild anbei


Walther-Rathenau-Straße
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25.08.2025, 15:32 Uhr

Foto: Bürgermeister Wahlwerbung direkt am Zugang zu Grundschule

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wahlplakate dürfen zwei Monate vor der Wahl im öffentlichen Straßenland aufgestellt werden. Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen, Kreisverkehren und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven. Sie dürfen nicht zu Verwechselungen mit Verkehrsschildern führen. An öffentlichen Gebäuden und deren Einfriedungen dürfen keine Wahlplakate angebracht werden.
Das Plakat, auf das hier hingewiesen wird, steht im öffentlichen Straßenland und nicht im unzulässigen Bereich. Es ist auch nicht an einem öffentlichen Gebäude oder seiner Einfriedung befestigt. Für den Fall, dass die Sporthalle als Wahllokal genutzt wird, sind Wahlplakate vor der Wahl aus der Bannmeile zu entfernen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Alter Tabak-Automat im Wald

Kategorie: Abfall/Müll
ID: 363017
Status: erledigt (grün).

Es ist im Wald, nicht weit von neue Ritterschlag Siedlung, leider gibt's keine große Orientierungen mehr


Walther-Rathenau-Straße 126
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24.08.2025, 10:54 Uhr

Foto: Alter Tabak-Automat im Wald

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Geschäftsbereich Bau und Öffentliche Ordnung wird informiert.
28.08.2025, der Automat wurde entsorgt.

 

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