Maerker
Brandenburg
28.04.
2025
ID 346876
24.04.
2025
ID 346414
Am Rade eines Grünstreifens, am Feldweg zwischen Mallenchen und Tugam wurde Müll abgeladen. Zu finden an den Koordinaten 51.754201266996205, 13.854540746351372 (Google Maps). Es handelt sich um Reste von Dachrinnen und Bitumendachbahnen.
24. April 2025, 16:02 Uhr
Nach einer Vorort-Prüfung durch das Ordnungsamt der Stadt Calau wurde festgestellt, dass die Müllablage auf dem Gebiet der Stadt Luckau (LDS), OT Fürstlich Drehna / GT Tugam erfolgte. In diesem Falle ist die Stadt Luckau zuständig. Diese Nachricht wird daher zur weiteren Bearbeitung nach Luckau überstellt.
Ihre Maerker-Redaktion Calau
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich zur Bearbeitung und Prüfung weitergeleitet.
Ihre Maerker-Redaktion Calau
24.05.2025 - 16:11 Uhr -
Der durch die Stadt Calau weitergeleitete Hinweis an die Stadt Luckau wird zuständigkeitshalber an den Landkreis Dahme-Spreewald, Abt. Umweltamt, weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
23.04.
2025
ID 346324
Das Ortseingangsschild von Luckau wurde aus Richtung Uckro kommend verunglimpft. Aus dem "L" wurde ein "F" gemacht.
24.04.2025 - 6:59 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis, diese Sachbeschädigung wurde gestern im Portal mit der ID-Nr.: 346251 gemeldet. Die zuständige Behörde (Landesbetrieb Straßenwesen, Straßenmeisterei Luckau) wurde benachrichtig.
Maerker-Redakteurin
25.04.2025 - 08:18 Uhr -
Das Ortsschild im OT Uckro - Richtung Luckau - wurde durch die Straßenmeisterei Luckau gereinigt.
Maerker-Redakteurin
23.04.
2025
ID 346282
Warum darf jeder Plakate aufhängen wie er möchte? An der Lübbener Strasse hängen verschiedene Plakate die Wahrscheinlich sagen wollen das der Rewe nicht kommen soll.... Aber es wird ja gebaut. Können diese Menschen nicht dazu ermahnt werden ihre sinnlosen Plakate abzunehmen.... Sind doch nur Querulanten.
24.04.2025 - 06:57 Uhr -
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der beschriebene Sachverhalt wird an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Maerker-Redakteurin
28.04.2025 - 07:14 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir gehen davon aus, dass die angegebene Anschrift/ Ort nicht korrekt ist, sondern sich der Sachverhalt auf einen anderen Ort bezieht?
Denn unter der angegebenen Hausnummer gibt es keine Plakate / Banner, jedoch entlang der Lübbener Straße.
Grundsätzlich ist zu unterscheiden, ob Plakate / Banner im öffentlichen Verkehrsraum (straßenrechtliche Sondernutzung im Sinne des BbgStrG) angebracht oder sich auf bzw. an privatem Eigentum befinden (beispielsweise Außenwerbung / Werbeanlage im Sinne der BbgBO) und was der Zweck ist (z.B. am Ort einer Leistung diese zu bewerben).
Für eine Genehmigung ist zudem u. a. auf Sichtbehinderung/Gefährdung für den Verkehr, den Denkmalschutz usw. zu achten. Eine Genehmigung ist gem. der Anforderungen der vorgenannten Rechtsnormen, in Verbindung mit dem Ortsrecht (Werbeanlagensatzung bzw. Sondernutzungssatzung) möglich.
Die Plakate befinden sich jedoch außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums auf bzw. an privatem Eigentum und spiegeln das verfassungsmäßige Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit wider.
Somit ist es auch keine direkte Werbeanlage und das Aufhängen an sich in diesem Bereich nicht allgemein verboten.
gez. Herr T. Schäfer
Leiter Bürger- und Ordnungsamt
Stadt Luckau
28.04.2025 - 08:55 Uhr -
Sehr geehrter Maerker-Nutzer,
Werbeanlagen gemäß der Definition der Werbeanlagensatzung die sich nicht an der Stätte der Leistung befinden, sind nach Satzungsrecht genehmigungspflichtig.
Deren Zulässigkeit ist im Rahmen eines Antragsverfahrens zu prüfen bzw. macht sich ggf. ein Rückbau erforderlich.
gez. I. Heinze
SB Baurecht
Stadt Luckau
23.04.
2025
ID 346251
Das Ortsschild zum Ortsausgang nach Luckau wurde verunstaltet
23.04.2025 - 13:08 Uhr -
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und der Hinweismeldung. Diese Sachbeschädigung wird zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenwesen, Straßenmeisterei Luckau, weitergeleitet.
Die Verwaltung informiert den Bauhofleiter dazu, möglicherweise kann die Sachbeschädigung schnellstmöglich durch ein Mitarbeiter v. Bauhof entfernt werden, vorausgesetzt er ist in diese Richtung unterwegs.
Maerker-Redakteurin
23.04.2025 - 14:04 Uhr -
Auf Nachfrage kann darüber informiert werden, dass die mutwillige Sachbeschädigung durch die Straßenmeisterei Luckau entfernt wird.
Maerker-Redakteurin
25.04.2025 - 08:15 Uhr -
Auf Nachfrage bei der Straßenmeisterei in Luckau kann darüber informiert werden, dass das Ortsausgangsschild im OT Uckro - Richtung Luckau - gereinigt wurde.
Maerker-Redakteurin