Maerker
Brandenburg
16.11.
2024
ID 325189
Freitag, 15.11. wurde angefangen Spermüll hinzuwerfen. Jetzt ist es ein Berg.
26.11.2024:Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
28.11.2024 hier trifft die Eigentümerpflicht zu : evtl der Kitaträger oder die WHG.
14.11.
2024
ID 325035
Sowohl vor Haus Nr. 15 als auch vor Nummer 19 befinden sich mal wieder zwei wilde Sperrmüllablagerungen, die täglich anwachsen. Bitte um baldige Entfernung. Danke.
26.11.2024:Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
14.11.
2024
ID 324924
Umgestürzter Baum auf dem Wanderweg ab Ostender Höhen Richtung Sommerfelde.
14.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das zuständige Fachamt weitergeleitet.
26.11.2024:In diesem Bereich ist der Landesbetrieb Forst zuständig.-der Hinweis wurde weitergeleitet
13.11.
2024
ID 324770
Lose Pflastersteine am Haupteingang Schulhof
26.11.2024:Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das zuständige Fachamt und den Landkreis weitergeleitet.
28.11.2024:Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur der Schadstelle wird veranlasst.
04.12.2024:Die Pflastersteine wurden am 03.12.2024 wieder neu verlegt.
13.11.
2024
ID 324764
Ich bitte die Ampelschaltung ( Bollwerkstraße, Breite Straße ) zu überprüfen. Wenn ein Fahrzeug aus der Bollwerkstraße kommend nach rechts in die Breite Straße abbiegt, besteht erhöhte Unfallgefahr für Radfahrer. Wärend die Radfahrer "grün" haben, ist die Fußgängerampel "rot". Durch den Abbiegenden ist die Radfahrerampel nicht sichtbar.
13.11.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde zuständigkeitshalber an den Landesbetrieb Straßenwesen weitergeleitet.
26.11.2024:Antwort des Landesbetrieb für Straßenwesen:
beim Rechtseinbiegen aus der Bollwerkstraße in die L 200 (Breite Str.) ist zur zusätzlichen Absicherung der Stelle, an der sich der Fußgänger- bzw. Radverkehr mit der Straße kreuzt, ein Schutzblinker installiert. Dieser warnt den Abbiegeverkehr noch über die jeweilige Grünzeit hinaus, dass sich Fußgänger oder Radfahrer auf der Straße befinden könnten.
Das heißt im Detail: Während die Fußgänger und die Radfahrer Grün haben, hat der Kraftverkehr Rot. In dieser Zeit blinkt bereits der Schutzblinker gelb warnend. Der Kraftverkehr erhält erst Grün, wenn die Fußgänger Rot haben. Wenn der Kraft- und Radverkehr das zum Halten auffordernde Gelbsignal sehen, blinkt der Schutzblinker noch weitere 5 Sekunden weiter und warnt davor, dass möglicherweise noch Fußgänger die Straße überqueren.
Generell sind alle Kraftfahrzeugführer angehalten, auf das für sie geltende Signal zu achten und dies zu befolgen. Beim anschließenden Einfahren in den Kreuzungsbereich gilt immer §1 Gegenseitige Rücksichtnahme. Das Grünsignal heißt nämlich nicht, dass hier ein garantiertes Passieren möglich wird. Selbstverständlich muss immer auch auf visuelle Gefahren geachtet werden. Es könnte sich noch ein durch Staugeschehen wartendes Fahrzeug im Kreuzungsbereich befinden oder aber noch Fußgänger. Dies gilt umso mehr beim Abbiegen. Hier ist immer Vorsicht geboten, ganz gleich, welches für den KfZ - Führer nicht geltende Signal nun angezeigt wird.