Maerker
Brandenburg
05.12.
2024
ID 328006
Wiederholt ist die komplette Straßenbeleuchtung im Stegeweg ausgefallen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Reparatur ist am 06.12.24 erledigt.
03.12.
2024
ID 327820
Da haben wir so einen schönen Baum aber er leuchtet nur auf einer Seite??? Vielleicht könnte man da nachbessern damit man ihm von allen Seiten genießen kann??
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
03.12.
2024
ID 327700
Bereits mit der ID 316595 wurde gemeldet, dass im Tannenweg/Ecke Heinestraße öffentl. Straßenland d. Privatpersonen mit Pollern abgesperrt ist. Da nunmehr ständig von den Bewohnern u. Gästen vor den Pollern geparkt wird, wird die halbe Straße genutzt und stellt im Kurvenbereich eine erhebliche Unfallgefahr dar. Bitte nunmehr dringend darum kümmern!
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der Bürger wird aufgefordert die Poller umgehend zu entfernen.
03.12.
2024
ID 327659
Nach Sanierung wurde die Straße nach Bomben abgesucht und nicht wieder in den ordentlichen Zustand gebracht. Die Straße kann nicht mit dem Auto, geschweige mit dem Fahrrad befahren werden.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Nach Besichtigung der Straße wurden keine Mängel festgestellt. Die Bohrlöcher wurden ordnungsgemäß nach den Kampfmittelräumarbeiten verschlossen. Die Straße wurde gereinigt.
03.12.
2024
ID 327651
Erneut (s.ID 326702) wurden die Zick-Zack-Absperrungen auf dem Gehweg parallel zur Germendorfer Dorfstrasse aus ihren Verankerungen gehoben und an den seitlichen Rand des Weges gestellt.Lt.STVO ist hier nur Schrittgeschwindigkeit gestattet - leider wird sich daran nicht gehalten. Viell.über eine räuml.Trennung v.Rad-u.Fussweg nachdenken?Besten Dank
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der aktuellen Beschilderung bzw. Regelung zwischen Fuß- und Radverkehr liegt eine verkehrsrechtliche Anordnung zugrunde, die im Ergebnis eines Anhörungsverfahren unter Beteiligung der Stadt, des Landesbetriebs Straßenwesen und der Polizei durch die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Oberhavel getroffen wurde. Da die Benutzungspflicht von innerorts geführten Radwegen infolge eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes im Landkreis generell abgeordnet wurde bzw. nicht mehr angeordnet wird - dies gilt erst recht für sogenannte benutzungspflichtige Radwege im Zweirichtungsverkehr - , besteht keine Aussicht auf Änderung der jetzigen Regelung, wonach es sich um einen für den Radverkehr freigegebenen Gehweg handelt, auf dem Fußgänger grundsätzlich Vorrang haben. Bei einer optischen Trennung wäre verkehrsrechtlich kein Zweirichtungsverkehr möglich. Dieses Angebot soll aber explizit eingeräumt werden, um den Radverkehr nicht zwingend auf die Straßenfahrbahn leiten zu müssen.