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Strausberg

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Hinweise

19.11.

2024

ID 325653

Unfallgefahr

Strausberg
erledigt (grün)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Strausberg, Jungfernstraße , 30

Vor der o.g. Hausnummer, an der Regenrinne ist der Bürgersteig unterspült. Das Kopfsteinpflaster ist bereits stark abgesackt.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Von dort erhielten wir die Info: Die Gefahrenstelle wurde beseitigt.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg

18.11.

2024

ID 325491

Stark defekter Bürgersteig

Strausberg Nord
abschließend bearbeitet (grün/gelb)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Strausberg Nord, Prötzeler Chaussee , 1

Auf den Baulastttäger des o.g. Grundstücks sollte mit Fristsetzung eingewirkt werden, den Bürgersteig vor dem Hauseigang unverzüglich instand setzen zu lassen. Der schon monatelang währende Zustand ist gefährlich, besonders für Besucher der Arztpraxis.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Aus diesem erhielten wir die Info:
Es wurde Kontakt zu dem Eigentümer aufgenommen und eine zügige Fertigstellung zugesichert.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg

18.11.

2024

ID 325489

Rinnstein gegenüber Stirnseite ALDI

Strausberg Nord
erledigt (grün)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Strausberg Nord, Akazienstraße

Der Straßenrand müsste dringend vom Streugut des letzten Jahres befreit werden.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Von diesem erhielten wir die Info:
"Die Reinigung der Akazienstraße wurde durchgeführt. Es handelt sich bei dem Material nicht um Streugut des letzten Winters. Der feine Split wurde durch starke Regenfälle von dem Parkplatz auf die Fahrbahn gespült."

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg

17.11.

2024

ID 325319

Illegale Müllentsorgung

Hohenstein
erledigt (grün)
Kategorie
Abfall/Müll
Ort
Hohenstein, Klosterdorfer Weg

Im Klosterdorfer Weg, Fahrtrichtung Gladowshöhe. Ca. 400m von der Hohensteiner Chaussee kommend, liegt ein großer Müllhaufen.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an das Ordnungsamt weitergeleitet.
Von diesem erhielten wir die Info:
"Bei den gesamten Weg dort handelt es sich um einen Privatweg, der an beiden Seiten
als solches auch ausgeschildert ist. Hier ist der Eigentümer in der Pflicht zur Beräumung.
Eine Kontrolle gestern ergab, dass der Müll aber entsorgt ist."

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg

16.11.

2024

ID 325269

L34 dringende Verkehrsberuhigung

Hohensteiner Chaussee
erledigt (grün)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
, Hohensteiner Chaussee

Warum wird im Bereich der Busshalte Steuerhaus der Line 955 kein Tempo Limit eingerichtet? Wir haben dort keinen Fußgängerüberweg. Insgesamt ist die Ecke sehr unübersichtlich und es wird dort die mögliche höchst Geschwindigkeit gefahren (100km/h). Mitunter steigen dort Schulkinder aus die unerfahren sind.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es wurden bereits zwei Hinweise zu diesem Sachverhalt aufgenommen (ID 300581 vom 03.06.24 und ID 324834 vom 13.11.24).

Dieser Hinweis wurde bereits an das zuständige Straßenverkehrsamt weitergeleitet und folgende Antwort wurde übermittelt:

"Gefragt wird, warum auf der Hohensteiner Chaussee Höhe Gaststättenparkplatz (Steuerhaus) und Abzweig Gladowshöhe 100 km/h erlaubt sind.
Außerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich 100 km/h für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t (§ 3 StVO). Die Straßenverkehrsbehörde kann diese zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken und eine Geschwindigkeitsreduzierung anordnen (§ 45 Abs. StVO). Eine solche Geschwindigkeitsreduzierung darf allerdings nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.

Die Anordnung der Beschilderung und Markierung auf dieser Strecke erfolgte im Jahr 2021. In diesem Rahmen wurde auch nach Auswertung der Unfallstatistik eine solche Gefahrenlage nicht angenommen und aus diesem Grund keine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet.

Aufgrund der Anzeige habe ich die Örtlichkeit am 06.06.2024 und zum Berufsverkehr am 07.06.2024 in Augenschein genommen. Auch im Rahmen dieser Ortsbesichtigungen war keine Gefahrenlage, die sich aus den örtlichen Begebenheiten ergibt, augenscheinlich zu erkennen. Trotz der Kurven ist die Einsehbarkeit in den Straßenverlauf der Hohensteiner Chaussee (vom Parkplatz und aus Richtung Gladowshöhe kommend) gegeben (siehe Bildmaterial). Auch im Berufsverkehr ließ die Belegung der Hohensteiner Chaussee große Lücken im Verkehr für ein sicheres Ab- oder Einbiegen von/auf diesen Straßenabschnitt."

Sollten weitere Rückfragen bestehen, wenden Sie sich bitte direkt an das Straßenverkehrsamt, da nur dieses Anordnungen treffen kann.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg