Maerker
Brandenburg
21.05.
2025
ID 349564
Krakauer Landstraße keine Laterne in Betrieb
21.05.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
22.05.2025 - Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schaden wird durch die Fachfirma behoben.
Mit freundlichen Grüßen
Tiefbauamt
21.05.
2025
ID 349563
besonders in Richtung Carl-Reichstein-Straße
21.05.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bitte geben Sie eine konkrete Örtlichkeit an, bzw. fügen Bild hinzu, wenn keine Hausnummer o.Ä. vorhanden ist.
21.05.
2025
ID 349562
Und wieder Grillendamm um 4 Uhr keine Laterne ist in Betrieb.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schaden wird durch die Fachfirma behoben.
Mit freundlichen Grüßen
Tiefbauamt
22.05.2025 - Die Beleuchtung schaltet momentan um 05:19 Uhr aus. Es wurde kein Fehler festgestellt. Bitte teilen Sie den genauen Standort mit.
21.05.
2025
ID 349561
beim Durchgang zur Dreifertstraße
21.05.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
26.05.2025 - Der Bauhof teilt mit, dass der Mangel behoben wurde.
20.05.
2025
ID 349531
Betreff: Prüfung und Anpassung der Verkehrszeichen in der Großen Gartenstraße Sehr geehrte Damen und Herren, in der Großen Gartenstraße ist derzeit eine inkonsistente Verkehrsregelung festzustellen. Entlang der gesamten Straße ist überwiegend das Verkehrszeichen VZ 301 („Vorfahrt beachten“) aufgestellt. Im Bereich der Querung zur Johann-Carl-Sybel-Straße befindet sich jedoch abweichend das Verkehrszeichen VZ 205 („Vorfahrt gewähren“). Diese uneinheitliche Beschilderung kann insbesondere für Radfahrende, die diesen Abschnitt regelmäßig nutzen, zu Unsicherheit und Gefährdung führen. Zur Förderung der Verkehrssicherheit und einer einheitlichen Regelung wird daher um Prüfung und eine mögliche Anpassung des Verkehrszeichens VZ 205 auf VZ 301 gebeten – entsprechend der übrigen Beschilderung entlang der Großen Gartenstraße in Fahrtrichtung Hauptbahnhof. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen
21.05.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
22.05.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde prüft den Sachverhalt.
23.05.2025 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt folgendes mit:
Grundsätzlich wird von der Straßenverkehrsbehörde zu diesem Hinweis erst einmal angemerkt, dass das VZ 301 nicht bedeutet "Vorfahrt beachten", sondern "Vorfahrt". Das Zeichen zeigt auch immer nur die Vorfahrt an der nächsten Einmündung/ Kreuzung an und nicht den Verlauf einer Vorfahrtstraße.
Die Beschilderung in der Großen Gartenstraße ist nicht inkonsistent. Das Zeichen 301 wurde im Verlauf der Großen Gartenstraße, die innerhalb einer Tempo 30-Zone liegt, vor den einmündenden Straßen in Richtung Hauptbahnhof ausgeschildert, um u.a. auch der Straßenbahn hier an den Einmündungen die Vorfahrt zu geben und sie damit nicht den von rechts aus den Nebenstraßen kommenden Verkehr beachten muss.
An der Kreuzung Große Gartenstraße/ Johann-Carl-Sybel-Straße gibt es ein höheres Verkehrsaufkommen in der Johann-Carl-Sybel-Straße auf Grund des anliegenden Gesundheitszentrums , weshalb hier auch u.a. dieser Straße die Vorfahrt durch das entsprechende VZ 301 eingeräumt wurde. Demzufolge muss in der Großen Gartenstraße das VZ 205 stehen. Die Straßenbahnen holen sich über gesonderte Signale an der ampelgeregelten Kreuzung ihre Vorfahrt, sodass hier auch der ÖPNV weiterhin bevorrechtigt bleibt.
Diese "uneinheitliche" Beschilderung ist im Straßenverkehr nicht unüblich, da es immer wieder sein kann, dass eine Straße, in der man vorher Vorfahrt hatte, in eine andere übergeordnete Straße mündet und dann natürlich mit dem VZ 205 "Vorfahrt gewähren" (oder auch VZ 206 "Halt. Vorfahrt gewähren") beschildert werden muss.