Maerker
Brandenburg
28.04.
2025
ID 346792
Die Straßenbeleuchtung in Höhe Trauerberg 37 funktioniert immer noch nicht.
28.04.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
29.04.2025 - Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die Meldung. Der Defekt wurde bereits im Zuge der Meldungen (ID: 344988 und 345009) an die zuständige Fachfirma übergeben.
Mit freundlichen Grüßen
Tiefbauamt
28.04.
2025
ID 346762
Es stehen 5cm Wasser in der Laterne
28.04.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
28.04.2025 - Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schaden wurde der Fachfirma zur Behebung mitgeteilt.
Mit freundlichen Grüßen
Tiefbauamt
29.04.2025 - Sehr geehrte Damen und Herren,
der Schaden wurde durch die Fachfirma behoben.
Mit freundlichen Grüßen
Tiefbauamt
27.04.
2025
ID 346755
Schild umgerissen Ecke Vereinsstraße
28.04.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt zur Kenntnis übergeben.
28.04.2025 - Die Schilder wurden am 28.04.2025 wieder aufgestellt.
27.04.
2025
ID 346754
Rückschnitt Bäume überfällig - wann folgt dies?
28.04.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
28.04.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.
29.04.2025 - Sehr geehrte Damen und Herren,
die allgemeinen Grundsätze hinsichtlich der Einhaltung des Lichtraumprofils von Bäumen hat die Rechtsprechung (Bundesgerichtshof und mehrere Oberlandesgerichte) dahingehend ausgelegt, dass es die Verkehrssicherungspflicht nicht erfordert, den Luftraum über Straßen generell freizuhalten. In welcher Art der Verkehrsraum von hereinragenden Ästen freizuhalten ist, hängt vielmehr von der Verkehrsbedeutung einer Straße – die zulässige Höchstgeschwindigkeit, dem Grad der Frequentierung, die Art und das Maß und der Erkennbarkeit der Gefahrenquelle - ab.
Das Umweltbewusstsein hat im Schrifttum der Rechtsprechung seinen Niederschlag gefunden. Das heißt im Umkehrschluss, die Verkehrssicherheit und das ökologische Interesse sind gegeneinander abzuwägen. An Straßen von nur geringerer Verkehrsbedeutung ist ein ökologisches höheres Maß Rechnung zu tragen als an Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung.
Baumpflegerische Maßnahmen sind generell ganzjährig möglich (Lichtraumprofilschnitt, leichte Einkürzungen). Für diese Maßnahmen ist wegen der Abschottung ein Schnittzeitpunkt in der mittleren Vegetationszeit (Juni-Juli) am ehesten auszuführen.Bei zu frühem Schnitt würde es zu einem erneuten, unerwünschten Austrieb im Spätsommer kommen.
Mit freundlichen Grüßen
27.04.
2025
ID 346753
Schadstelle Ecke Wollenweberstraße Pflaster schadhaft
28.04.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
05.05.2025 - Der Bauhof hat die Bearbeitung übernommen.
04.06.2025 - Der Schaden wurde am 2.6.2025 behoben.