Maerker
Brandenburg
25.02.
2025
ID 339118
Auf dem Spielplatz Schiffering wurde Müll abgeladen
26.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
26.02.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.
10.03.2025 - Der Müll wurde inzwischen entsorgt.
25.02.
2025
ID 339093
Die untergeordnete Straße, Am Bütteltelhandfaßgraben ist in einem Sehr, sehr schlechten Zustand !
25.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Bauhof wird in Kenntnis gesetzt.
04.04.2025 - Der Bauhof teilt mit :
"Ein Großteil der Schäden wurde bereits behoben, im Nachgang sollen auch noch die kleineren Schäden behoben werden. Vorab kann jedoch kein Termin benannt werden.
24.02.
2025
ID 339057
Der Berg wird täglich größer
25.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
03.03.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen hat die Bearbeitung übernommen.
05.03.2025 - Das Amt für Abfallwirtschaft, Bodenschutz und Grünflächen teilt Folgendes mit:
"Der zuständige Eigentümer wurde über den Sachverhalt informiert und kümmert sich um eine umgehende Beräumung."
24.02.
2025
ID 339053
Leider kann Ihre Meldung nicht veröffentlicht werden. Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben, die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel aufmerksam zu machen.
Maerker ist jedoch kein Portal zur öffentlichen Anzeigenerstattung von möglichen Ordnungswidrigkeiten und Straftaten.
Hinweise, die solche Sachverhalte betreffen, werden zwar weitergeleitet, aber nicht veröffentlicht.
25.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
24.02.
2025
ID 339027
Im Bahnhofsgebäude halten sich schon das zweite mal Jugendliche auf. Nach dem Brand sollten doch die Türen und Fenster wieder geschlossen werden, besteht nicht Einsturz Gefahr?
25.02.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird an den zuständigen Bereich übergeben.
25.02.2025 - Das Ordnungsamt bedankt sich für den Hinweis und teilt mit, dass eine Absicherung des Objektes durch eine Zäunung besteht. Diese macht deutlich das ein Zutritt untersagt ist. Ein widerrechtlicher Zutritt kann meist nicht verhindert werden. Der Eigentümer wird jedoch in Kenntnis gesetzt.