Maerker
Brandenburg
24.02.
2025
ID 338976
Eisenhüttenstadt möchte mehr Einwohner in die Stadt holen. Helfen würde die Laubbeseitigung an vielen Plätzen und Wegrändern, nicht nur in der Lindenallee.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bitte nennen Sie uns explizit die Stellen an denen das Laub beseitigt werden soll. Setzen Sie dazu gerne mit dem zuständigen Fachbereich in Verbindung.
24.02.
2025
ID 338965
Die Straßenlaterne direkt bei der angegebenen Adresse ist defekt.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur wurde beauftragt und wird zeitnah durchgeführt.
23.02.
2025
ID 338893
Hallo, kann die Parkdauer im Inselblick 8 bis 9 auf 2 oder 3 Stunden erhöht werden? Diese Parkplätze werden von Patienten der Arztpraxen im Inselblick 14 genutzt (Geschäfte gibt es nicht mehr im Inselblick). Sehr viele Patienten kommen von außerhalb. Die Wartezeit der einzelnen Praxen ist lang. Danke
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die verkehrsrechtliche Anordnung zur Änderung der Parkdauer von 1 Std. auf 2 Std. wurde heute an den zuständigen Straßenbaulastträger,
Bereich Hoch- und Tiefbau, übermittelt.
19.02.
2025
ID 338299
Sehr geehrte Damen und Herren, warum wurde Ecke Fritz Heckert Straße / Straße des 8. Mai die Vorfahrtsregelung geändert? Damit wurde eine unnötige Gefahrenquelle geschaffen, da dort nun rechts vor links gilt. Die Fritz Heckert Straße hätte doch weiter die Vorfahrtsstraße sein können. Vielen Dank
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der von Ihnen benannte Straßenabschnitt liegt in einer neu geschaffenen Tempo-30-Zone, die zur Verringerung des Lärmpegels eingerichtet worden sind. Dementsprechend gilt die Vorfahrtsregel rechts-vor-links, außer es ist eine Sonderregelung ausgeschildert.
18.02.
2025
ID 338196
Seit mehreren Jahren fällt mir auf, dass in der Straße am Gewerbepark außer bei den Statisten Garagen und in der Nordpassage die Geh und Radwege nicht geräumt und abgestumpft werden. Hier sollte die Stadt die Verantwortlichen auffordern, ihrer Verkehrssicherung nachzukommen und nicht erst wenn es von alleine abgetaut ist.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Seitens der Stadtverwaltung werden auch private Anliegerpflichten (hier Winterwartung) kontrolliert. Wenn möglich, werden Informations- bzw. Hinweisschreiben verteilt, welche die Pflichtigen zur sofortigen Leistungserbringung auffordern. Bei nicht ordnungsgemäßer Winterwartung werden die Winterwartungspflichtigen direkt angeschrieben und aufgefordert, innerhalb einer gesetzten Frist, die Erfüllung ihrer Aufgaben wahrzunehmen. Erst nach Ablauf dieser Frist ist dann die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens und bei Gefahr im Verzug die Durchführung einer Ersatzvornahme möglich.
Die von Ihnen benannten Anlieger werden nun nochmals angeschrieben, um auch für kommende Schnee- und Glättefälle für einen verkehrssicheren Zustand der übertragenen Flächen (hier Gehwege) sorgen zu können.