Maerker
Brandenburg
03.07.
2025
ID 355683
Die Einfahrt in die Grünstr. ist durch parkende Kleintransporter der Anwohner nicht einsehbar. Man bereits auf der Neuzeller Straße anhalten und sich in den Kreuzungsbereich vortasten. Das führt zu gefährlichen Situationen auf der Neuzeller Straße. Ein Parkverbot, welches das gefahrlose Einbiegen ermöglicht wäre der Sicherheit zuträglich.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Verkehrliche Maßnahmen/Regelungen und die damit verbundene Aufstellung von Verkehrszeichen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) bedürfen der straßenverkehrsrechtlichen Prüfung und Anordnung
durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde. Wir bitten Sie um Verständnis, dass für ein solches zu führendes Prüf- und Verwaltungsverfahren eine direkte Antragstellung an diese Behörde erforderlich ist. Hierfür können Sie Ihren schriftlichen, formlosen und hinreichend begründeten Antrag auf Erteilung einer
verkehrsrechtlichen Anordnung von Verkehrszeichen direkt an die Stadtverwaltung Eisenhüttenstadt, Fachbereich Bürgerdienste, Untere Straßenverkehrsbehörde, Zentraler Platz 1, 15890 Eisenhüttenstadt, E-Mail: onlinestraßenverkehrsbehoerde@eisenhuettenstadt.de senden.
03.07.
2025
ID 355680
An der Kreuzung Gartenstraße / Neue Gartenstraße wird ganztägig die Vorfahrt und das Tempolimit missachtet. Da in den beiden Straßen mittlerweile viele Kinder wohnen ist es nur eine Frage der Zeit, bis es zu einem Zwischenfall kommt. Eine zusätzliche Beschilderung oder eine Fahrbahnschwelle in diesem Bereich wären der Sicherheit sehr zuträglich.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
03.07.
2025
ID 355677
An der Kreuzung Friedrich-Engels / Maxim-Gorki / Bergstraße wird im Bereich der Bergstraße morgens regelmäßig der Kreuzungsbereich zugeparkt, so dass Autofahrer gezwungen sind die Sperrlinie zu überfahren oder im Kreuzungsbereich stehen bleiben müssen, da auf der Gegenspur wartende Fahrzeuge stehen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Ordnungsamt hat Kenntnis über diese Problematik und führt entsprechende Maßnahmen durch.
01.07.
2025
ID 355344
Zwischen Markt 3 und Markt 4 haben sich die Pflastersteine erheblich abgesenkt. Hier ist eine große Stolper bzw. Unfallgefahr gegeben. Bitte veranlassen Sie, dass das Pflaster aufgenommen und neu verlegt wird. Vielen Dank im Voraus.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die kommunalen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet werden turnusgemäß kontrolliert. Sollten dabei Gefahrenstellen festgestellt werden, erfolgt umgehend eine Beauftragung zur Reparatur im Rahmen der Herstellung der Verkehrssicherungspflicht. Der von Ihnen bemängelte Abschnitt wurde bereits außerplanmäßig kontrolliert und für eine Reparatur vorgemerkt. Die Reparatur wird entsprechend der Prioritäten erfolgen.
28.06.
2025
ID 354904
Der Gehweg gegenüber der Robert Koch Straße 40 ist stark verunkrautet. Sich dem bitte Annehmen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Stadtverwaltung arbeitet intensiv daran, das in den letzten Jahren verstärkt, insbesondere auf den Geh- und Radwegen, auftretende Wildkraut zu beseitigen, welches durch veränderte klimatische Bedingungen und geringeres „Begängnis“ in seinem Wachstum begünstigt wird.
Aber die Stadt ist auch, wie in dem durch Sie benannten Fall, auf die Mitwirkung der Bürger / Wohnungsunternehmen angewiesen. Die Reinigung von Gehwegen ist gemäß geltender Straßenreinigungssatzung und dem zugehörigen Straßenreinigungsverzeichnis bereichsweise auch auf Anlieger übertragen. Hier ist das Handeln der reinigungspflichtigen Grundstücksanlieger gefragt, um ein sauberes Stadtbild zu gewährleisten. Die Stadtverwaltung wird daher heute die in dem von Ihnen benannten Bereich reinigungspflichtigen Anlieger (Grundstückseigentümer) zur Erfüllung ihrer Anliegerpflichten auffordern.