Maerker
Brandenburg
26.06.
2025
ID 354618
Seit einiger Zeit fehlt das Ortseingangsschild für Eisenhüttenstadt.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Ein Ersatz ist in Bearbeitung.
26.06.
2025
ID 354612
Sehr geehrte verantwortliche Mitarbeiter/innen. Der Straßenausbau zwischen der Poststraße und Erich Weinert Allee 11 ist schön geworden aber das hohe Unkraut in den Gehölzen und Rasenkantenbereich hätte man vor der Freigabe auch mal ein Rückschritt gut getan um das Gesamtbild abzurunden. Eins noch an 2 Bäumen sind noch die Baumschutzbretter zurück geblieben. Höhe Uhr Poststraße
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Gehölzfläche befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Eisenhüttenstadt. Ihr Hinweis wurde daher zuständigkeitshalber an den Flächeneigentümer weitergeleitet.
26.06.
2025
ID 354596
Vor der o. g. Haustür steht schon seit Ewigkeiten ein geparkter Mini mit Ukrainischem Nummernschild. Wann wird dieser endlich abgeschleppt? Die ganzen Strafzettel werden sicher nicht vom Besitzer bezahlt sondern die Stadt bleibt auf den Kosten sitzen. Es wird damit auch ein Parkplatz blockiert.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Wir haben den Sachverhalt in Bearbeitung. Die derzeitigen Umstände lassen noch keine Abschleppmaßnahme zu.
26.06.
2025
ID 354576
An der Kreuzung Wilhelmstr. -Ahornweg befindet sich im Ahornweg am Abwasserschacht ein Loch, das immer tiefer wird. Dieses rührt wahrscheinlich von Anschlussarbeiten an die Abwasserleitung her. Der Boder wurde nur ungenügend verfestigt.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der von Ihnen geschilderte Sachverhalt wurde Vor-Ort überprüft. Aktuell konnte hierbei keine Gefahrenlage erkannt werden.
Bei weiteren Fragen oder Gesprächsbedarf können Sie sich gerne mit dem zuständigen Sachbearbeiter unter der Rufnummer 03364 / 566 280 in Verbindung setzen.
25.06.
2025
ID 354289
So gut wie jeden Tag wird ab spätestens 6 Uhr morgens, manchmal schon um 5 Uhr morgens Altglas in die Sammelbehälter geworfen. Bei den Temperaturen unmöglich mit geschlossenen Fenstern zu schlafen. Für Schichtarbeiter sehr ärgerlich und ungesund, dieser massive Schlafentzug!
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Einschlägig sind in diesem Fall der Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG) und das Sonn- und Feiertagsgesetz (FTG). Nach § 10 Abs 1 LImschG sind in der Zeit von 22 – 6 Uhr Betätigungen verboten, die geeignet sind, die Nachtruhe zu stören. Der Einwurf ab 6 Uhr an Werktagen ist somit zulässig.
Nach § 3 Abs. 2 FTG sind an Sonn- und Feiertagen Handlungen verboten, die geeignet sind, die äußere Ruhe des Tages zu stören .
Auf der Grundlage von entsprechenden Anzeigen können Verstöße gegen die vorstehend genannten Regelungen geahndet werden. Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Bereich Sicherheit und Ordnung (siehe Öffnungszeiten und Kontakte: https://www.eisenhuettenstadt.de/Stadt-Verwaltung/B%C3%BCrgerservice/%C3%96ffnungszeiten-und-Kontakte/?fdirect=1)