Maerker
Brandenburg
27.04.
2025
ID 346657
Dieser Skoda, ohne Nummernschild, steht schon länger auf dem Sägewerksplatz.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
26.04.
2025
ID 346602
Zur Osterzeit wurde vor der Waldsiedlung zwischen den Feldern ein silbernes Fahrzeug abgestellt und bis heute nicht abgeholt. Es sind vorne noch amtliche Kennzeichen dran.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
25.04.
2025
ID 346557
Vor bezeichneter Hausnummer ist ein Großteil des Gehweges defekt und bildet eine Unfallquelle.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde an den zuständigen Fachbereich der Stadt Nauen weitergeleitet.
25.04.
2025
ID 346556
In der verlängerten Parkstraße liegt Müll vis a vis des Wirtschaftstores des Friedhofes. Rechts des Eingangstores zur Freilichtbühne liegen zwei Flachbildschirme. Vom verwilderten Grundstück am Friedhof ragt noch immer ein umgekippter Baum auf den öffentlichen Raum.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
24.04.
2025
ID 346428
Im gesamten Ort wird die Geschwindigkeitsbegrenzung und die Vorfahrtsregelung nicht eingehalten. Es wäre schön, wenn am Ortseingang Niebeder Weg, aus Niebede kommend und in der Gohlitzer Straße jeweils ein neues, größeres Verkehrsschild angebracht werden könnte. Es wird übersehen und die Farbe ist verblasst. Auf den Straßen, die bereits erneuert wurden, wären Markierungen mit 30 km/h empfehlenswert. Es ist ein Ort mit viel Wachstum und etlichen Kindern, aber hier wird gerast und keine Rücksicht genommen. Es wäre schön wenn wir von der Brücke kommend eventuell auf jeder Seite ein Schild bekommen. Am besten bevor hier noch weiter gebaut wird, sonst rasen Handwerker auch noch und Kinder und Fußgänger haben keine Chance. Gerade hier ohne Fußgängerweg ist es noch wichtiger. Es wäre schön, größere und sichtbarere Schilder und Markierungen auf der Straße mit 30 km/h zu erhalten. Vielen Dank im Voraus.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet. Dieser teilte mit: Der Austausch der ausgeblichenen Verkehrsschilder (VZ) wird beauftragt. Größere VZ können nicht aufgestellt werden, denn nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) richtet sich die Größe eines Verkehrszeichens in der Regel nach der am Aufstellungsort geltenden zulässigen Höchstgeschwindigkeit. Da ein VZ als Bodenmarkierung keine Rechtsgültigkeit hat und außerdem sehr Kostenintensiv ist, kommt auch dies nicht in Frage.
Für die Kontrolle des fließenden Verkehrs ist ausschließlich die Polizei zuständig.