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Groß Kreutz (Havel)

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Hinweise

28.12.

2024

ID 330744

Böllern trotz Verbot

Schenkenberg
erledigt (grün)
Kategorie
Geruchs- und Lärmbelästigung
Ort
Schenkenberg, Blütenring

Bereits in der Nacht vom 27.12. auf den 28.12.2024 um 00:30 Uhr wurden, trotz Verbot, die ersten Böller/ Raketen gezündet. Hier sollte man mal tätig werden und die Verursacher bestrafen. Vermutlich lässt sich aber durch das Ordnungsamt wieder niemand ermitteln.

Vielen Dank für Ihren Hinweis, auf den infolge der Schließzeit der Verwaltung erst heute reagiert werden kann.

Ungeachtet der Tatsache, dass ich für das Böllern persönlich grundsätzlich keine Zuneigung hege, kann ich die Maerker-Meldung und den damit verbundenen Unmut nachvollziehen, wenn das Abbrennen außerhalb der zugelassenen Zeiträume und ohne Ausnahmegenehmigung erfolgt. Um ordnungsrechtlich einzuschreiten, ist es
allerdings notwendig, dass sich die Anzeigenden namentlich an uns wenden, um den Verursacher ermitteln zu können. In weiteren Verfahren wären diese dann auch als Zeugen zu benennen und ggf. im gerichtlichen Verfahren anzuhören. Sofern lediglich anonyme und unpräzise Anzeigen vorliegen, wird das Ordnungsamt tatsächlich niemanden ermitteln.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schafföner

GEMEINDE GROß KREUTZ (HAVEL)
FACHBEREICH 2 – ORDNUNG UND SICHERHEIT, KITA/SCHULEN
JÖRG SCHAFFÖNER
FACHBEREICHSLEITER
Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel)
Telefon: 033207 / 351-19 – Fax: 033207 / 351-50

20.12.

2024

ID 330012

Grenzmarkierung im Kurvenbereich ggü der Grundschule

Groß Kreutz
erledigt (grün)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Groß Kreutz, Kleine Lindenstraße

Im Kurvenbereich zwischen Kleiner Lindenstraße und Birkenstraße in Groß Kreutz (gegenüber der Grundschule) halten und parken regelmäßig Eltern, um ihre Kinder zur Schule zu bringen. Das Halteverbot, das tagsüber in der Kleinen Lindenstraße gilt, endet direkt vor dem Kurvenbereich. Gemäß Paragraf 12 StVO müsste das Halten im Kurvenbereich unabhängig von dem Schild verboten sein. Die Eltern halten allerdings direkt hinter dem Halteverbotsschild. Durch die Fahrzeuge werden regelmäßig die Schulbusse und andere Fahrzeuge behindert. Können Sie bitte prüfen, ob das Anbringen einer Grenzmarkierung auf der Fahrbahn (Zeichen 299) hier möglich wäre?

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Trotz der Kontrollen durch unseren Außendienst und auch in Zusammenarbeit mit der Revierpolizei gibt es immer wieder Verkehrsteilnehmer, die gegen die Regeln der Straßenverkehrsordnung verstoßen.
Zur besseren Kenntlichmachung des Parkverbots im Kurvenbereich wurde daher bereits eine entsprechende Markierung bei der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Potsdam-Mittelmark beantragt und die Genehmigung liegt vor. In Abhängigkeit der Witterung wird der Bauhof die Markierung aufbringen. Leider kann weder die Polizei noch das Ordnungsamt ständig Kontrollen vor Ort durchführen. So sind wir auf die Unterstützung der Einwohner angewiesen. Sofern aussagekräftige Fotos mit Datum und Uhrzeit des Verstoßes namentlich an uns übermittelt werden, können die Verstöße auch geahndet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schafföner

GEMEINDE GROß KREUTZ (HAVEL)
FACHBEREICH 2 – ORDNUNG UND SICHERHEIT, KITA/SCHULEN
JÖRG SCHAFFÖNER
FACHBEREICHSLEITER
Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel)
Telefon: 033207 / 351-19 – Fax: 033207 / 351-50

19.12.

2024

ID 329929

Zu Maerker ID 323883

Deetz
in Arbeit (gelb)
Kategorie
Straßenlaterne
Ort
Deetz, Alte Dorfstraße

Es sind ja nun ein paar Tage ins Land gegangen und nichts hat sich geändert. Das kuriose ist zum Adventsmarkt in Deetz hat die komplette Beleuchtung der Alten Dorfstr. schon um 14:30 Uhr geleuchtet. Es muss also irgendjemanden geben der sich damit auskennt. Wir hoffen das es nicht wieder ausgessen wird, bis die Sonne höher steht.

Vielen Dank für Ihren Hinweis. Diese wurde zur Klärung/Bearbeitung an die zuständige Abteilung weitergeleitet.

Ihnen frohe Weihnachten.
Ihre Maerker-Redaktion

17.12.

2024

ID 329614

Parken auf der Grünfläche und nicht auf dem Grundstück

Schmergow
erledigt (grün)
Kategorie
Öffentliches Grün/Spielplatz

In Schmergow bekommt man ja eigentlich ein Knöllchen wenn man auf der Grünfläche parkt. In der Deetzer Siedlung wird das anscheinend aber toleriert. Eigentlich soll man ja auch auf dem eigenen Grundstück parken.

Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Gemäß § 9 Nr. 4 i. V. m. § 2 Nr. 3 der geltenden Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist das Parken in den Grünanlagen verboten. Diese Verbot wird jedoch in allen Ortsteilen oftmals missachtet. Eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit ist aber nur möglich, wenn der Verstoß entweder amtlich durch z. B. unseren Außendienst-Mitarbeiter oder durch an uns gerichtete aussagekräftige Anzeigen mit Foto, Datum und Uhrzeit festgestellt wird.
Da unser Außendienst nicht immer vor Ort sein kann, sind wir hier auf die Mithilfe der Einwohner angewiesen.

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schafföner

GEMEINDE GROß KREUTZ (HAVEL)
FACHBEREICH 2 – ORDNUNG UND SICHERHEIT, KITA/SCHULEN
JÖRG SCHAFFÖNER
FACHBEREICHSLEITER
Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel)
Telefon: 033207 / 351-19 – Fax: 033207 / 351-50

13.12.

2024

ID 329253

Tiefe Schlaglöcher neben der Straße

Schenkenberg
erledigt (grün)
Kategorie
Straßen und Wege
Ort
Schenkenberg, Kleine Bruchstraße

Ständig ist die Kleine Bruchstraße durch mehrere Transporter zugeparkt (auch entgegen der Fahrtrichtung) sodass man durch die tiefen Schlaglöcher neben der Straße fahren muss und sich Stoßdämpfer und Räder kaputt fährt. Kann man die Transporter nicht auf die Seite mit den Schlaglöchern stellen?

Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Leider sind im Gemeindegebiet aktuelle viele Randstreifen unserer kommunalen Straßen ausgefahren. Eine Reparatur ist aber erst möglich, wenn es die Witterungsverhältnisse zulassen. Insofern wird der Hinweis vom Bauhof aufgenommen.
Unabhängig davon ist das Parken in den Ortslagen auf dem rechten Seitenstreifen bzw. am rechten Fahrbahnrand in Fahrtrichtung nach der StVO grundsätzlich erlaubt. Mithin auch auf der Straßenseite mit den Schlaglöchern. Sofern entgegen der Fahrtrichtung geparkt wird, stellt dies ein Ordnungswidrigkeit dar, die wir auch regelmäßig ahnden. Voraussetzung dafür ist die Feststellung durch unseren Außendienst oder aussagekräftige Fotos mit Angabe von Tag und Uhrzeit des Verstoßes, welche an Herr Berendt übersandt werden sollten (berendt@gross-kreutz.de).

Mit freundlichen Grüßen
Jörg Schafföner

GEMEINDE GROß KREUTZ (HAVEL)
FACHBEREICH 2 – ORDNUNG UND SICHERHEIT, KITA/SCHULEN
JÖRG SCHAFFÖNER
FACHBEREICHSLEITER
Potsdamer Landstraße 49b, 14550 Groß Kreutz (Havel)
Telefon: 033207 / 351-19 – Fax: 033207 / 351-50