Maerker
Brandenburg
15.05.
2025
ID 348844
Vor dem Haus Nr 7 hat sich das Gehwegpflaster (vermutlich durch Wurzeln) stark angehoben. Es besteht die Gefahr von Stürzen. Ebenfalls fehlt ein Pflasterstein, der nicht ersetzt wurde seit der Bauhof Klm die Verbotsschilder erst eingesetzt und dann wieder entfernt hat.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der genannte Schaden befindet sich im Bereich einer privaten Grundstückszufahrt, für dessen dauerhafte Unterhaltung ist ausschließlich der Grundstückseigentümer/Erbbauberechtigte laut Satzung der Gemeinde Kleinmachnow verantwortlich. Auch der schadensursächliche Baum befindet sich auf privatem Grund, daher kann hier ebenfalls nicht die Gemeinde Kleinmachnow als Verursacher/Störer zur Instandsetzung herangezogen werden. Den fehlenden Stein werden wir selbstverständlich vom Bauhof ZV TKS wieder einsetzen lassen.
Der fehlende Pflasterstein wurde ersetzt.
14.05.
2025
ID 348732
In der Tucholskyhöhe wäre am Montag die Straßenkehrung fällig gewesen. Wann kann mit der Straßenkehrung für die 20.KW gerechnet werden.
Vielen Dank für Ihren Hinweis und auch für die gute Vorbereitung der Straßenreinigung in diesem Bereich. Leider kam es zu einigen technischen Schwierigkeiten. Die Reinigung wird heute am 15.05.25 nachgeholt.
Danke für Ihr Verständnis.
12.05.
2025
ID 348429
Am Fußgängerüberweg auf Höhe der Kammerspiele wird häufig viel zu schnell gefahren und die Sicherheit der Fußgänger ist gefährdet. Gerade für Kinder besteht hohes Risiko, angefahren zu werden, da manche PKW nicht oder zu spät bremsen. Der Fußgängerüberweg ist von der Straße schlecht zu sehen und es ist keine Geschwindigkeitsbegrenzung vorhanden.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs liegt ausschließlich bei der zuständigen Polizeidienststelle. Wir haben Ihren Hinweis zuständigkeitshalber an diese weitergeleitet. Des Weiteren ist festzuhalten, dass durchaus innerorts eine Geschwindigkeitsbeschränkung (wenn nicht anders beschildert) von 50 Km/h gilt, die Einhaltung dieser liegt in der Eigenverantwortung der jeweiligen Kraftfahrer. Die Polizei führt an Unfall- und Gefahrenschwerpunkten im Rahmen der Möglichkeiten Geschwindigkeitskontrollen durch. Bei den Örtlichkeiten angepasster Geschwindigkeit ist keine unzureichende Erkennbarkeit des Fußgängerüberweges sowie ein Unfallschwerpunkt festzustellen.
09.05.
2025
ID 348188
Die Straßenlaterne zw. Nr. 29 und 31 fällt immer wieder aus. Wir bitten um Prüfung und Behebung des Fehlers. Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur ist erfolgt.
08.05.
2025
ID 347979
Nachdem das Rotlicht repariert wurde, ist nun auch das grüne Licht defekt. Bitte schnellstmöglich reparieren.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Schaden wurde behoben.