Maerker
Brandenburg
13.01.
2025
ID 332933
Nachfrage: Ist Wahlwerbung nicht nur an Straßenlaternen zulässig ?? M.E. Ist Wahlwerbung am Straßenschild nicht zulässig und wurde bisher untersagt !! Seit Tagen/Wochen hängt aber schon Wahlwerbung am Straßenschild (Hohe Kiefer, Ecke Förster Funke Allee) - wann wird das Abhängen veranlasst?
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Für den Bürgermeisterwahlkampf haben alle Kandidaten eine Sondernutzungserlaubnis erhalten, die die Befestigung von Plakaten an Lichtmasten grundsätzlich erlaubt.
Aus der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zu Lautsprecher- und Plakatwerbung bei Wahlen (https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/lautsprecher-und-plakatwerbung/) ergibt sich, dass das Anbringen von Plakaten an Verkehrszeichen unzulässig ist (Nr. 2 e). Nun gibt es in Kleinmachnow Laternen, an denen Verkehrszeichen angebracht sind. Dazu zählen laut Straßenverkehrsordnung (VZ 437) auch Straßennamensschilder. Als Ausnahme haben wir hier jedoch unseren Ermessenspielraum genutzt und entschieden, dass – soweit keine weiteren Verkehrszeichen vorhanden sind – die Wahlwerbung an Lichtmasten mit Straßennamensschildern geduldet werden kann.
13.01.
2025
ID 332886
Straßenlaterne vor Hausnummer 29/31. Ausfall seit dem 08.01.2025
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur ist erfolgt.
13.01.
2025
ID 332882
Die SPD hat seit Tagen/Wochen schon Wahlwerbung am Straßenschild (Hohe Kiefer Ecke Förster Funke Allee) was laut Aussage der Gemeinde nicht zulässig ist - wann wird das Anhängen veranlasst ?
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei dem von Ihnen benannten Plakat handelt es sich nicht um Werbung für die Bundestagswahl, sondern für die Bürgermeisterwahl in Kleinmachnow. Diese findet bereits am 26. Januar statt, und die Wahlwerbung ist zwei Monate im Vorfeld zulässig.
12.01.
2025
ID 332825
Im Kamp zwischen Blachfeld und Im Hagen sind schon die 3 Nacht in Folge die Straßenlateren aus. Alle anderen Im Kamp leuchten
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur ist erfolgt.
12.01.
2025
ID 332756
Guten Morgen, und wieder liegt ein kleiner Haufen Gemüseabfälle auf dem Grünstreifen "Am Bannwald / Ecke Karl-Marx-Str.). Ich vermute mal für die Wildtiere. Wahrscheinlich ist schon alles weg-schnabuliert bis Montag, dennoch wollte ich es melden :-) Einen guten Start in die Woche.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wahrscheinlich liegen Sie richtig mit Ihrer Vermutung, dass bereits alles weggefressen ist. Wir werden trotzdem nachsehen und beseitigen, was dort noch an Gemüseresten liegt.
Es ist für uns nicht nachvollziehbar, wieso jemand angesichts der übergroßen Wildschweinpopulation meint, den Tieren auch noch Futter auslegen zu müssen. Das Füttern wilder Tiere ist übrigens verboten und kann nach dem Brandenburgischen Jagdgesetz (§ 41, Abs. 2) mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro bestraft werden.