Maerker
Brandenburg
23.02.
2025
ID 338798
Oben angegebenes Grundstück ist ein Eckgrundstück. Im Schleusenweg sind Fahrrad - und Fußgängerweg mit Straßenlaternen. An Nr.54 bitte ich darum das Wahlplakat zu entfernen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Da nun sowohl die Bürgermeisterwahlen, als auch die Bundestagswahlen erledigt sind, werden die Wahlplakate sowieso demnächst wieder entfernt werden. Eine Beeinträchtigung des Geh- und Radverkehrs ist in dem beschriebenen Bereich jedoch nicht gegeben.
21.02.
2025
ID 338643
Im Sommer wurde die Straße repariert. Am Tag danach hat jemand direkt einen Graben angelegt, um den Wasserfluss zu kontrollieren. Jetzt, während des vielen Regens, ist dieser Graben noch tiefer und breiter geworden. Normale Autos setzen auf und beschädigen ihre Unterseite. Bitte reparieren Sie das so schnell wie möglich.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Eine heutige Probebefahrung der Strecke hat ergeben , dass der Bereich bei entsprechend den Fahrbahnverhältnissen angepasster Geschwindigkeit ohne „Aufsetzen“ befahren werden kann. Aufgrund der unbefestigten Fahrbahnoberfläche in diesem Gebiet, ist der Bereich zusätzlich mit dem Gefahrenzeichen 112 (unebene Fahrbahn) beschildert, somit ist der Verkehrsteilnehmer zu erhöhter Wachsamkeit und den Umständen entsprechender Geschwindigkeit aufgefordert. Der bemängelte Entwässerungsgraben ist bewusst angelegt und gewollt (siehe Vergleichsfoto) um Nässeschäden an der vorhandenen Bebauung zu vermeiden. Wir kontrollieren das Ortsnetz in regelmäßigen Abständen und werden bei Notwendigkeit entsprechende Ausbesserungen vornehmen, im Moment sehen wir jedoch von einer Überarbeitung ab und bitten um Ihr Verständnis.
21.02.
2025
ID 338642
Der Wohnwagen steht bereits seit über 4 Wochen auf der öffentlichen Straße. Max-Reinmann-Strasse kreuzung Thomas-Müntzer-Damm.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Sofern die Höchstparkdauer (2 Wochen) eines Anhängers überschritten ist, wird auch ein entsprechendes Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Das kann ggf. auch wiederholt passieren, wenn das Gefährt nicht bewegt wird. Dies wird regelmäßig überprüft. Da es bei dem Anhänger keine sonstigen Auffälligkeiten gibt, gibt es keinen Anlass, ihn von Amts wegen zu entfernen.
20.02.
2025
ID 338567
Wird durch die Kommune (Ordnungsamt) die Räum-Streupflicht kontrolliert und wenn nicht erfolgt Sanktioniert? (Eine Woche nach Schneefallereignis) In der Rudolf Breitscheidstraße zw. Steinweg und Schlieusenweg sind etlich Anreiner der Meinung die Räumpflicht auf zu fuß Gehende abzuwälzen (Plattreten-Eis). Der Verfasser ist am 20.02.25 ausgerutscht
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Außendienst entsprechende Kontrollen durchgeführt und diverse Anlieger aufgefordert, die Schnee- und Eisglätte zu beseitigen.
Bei der Vielzahl der Straßen ist es leider nicht möglich, alle Straßen zeitnah zu überprüfen.
20.02.
2025
ID 338533
Leider ist seit dem ersten Schneefall der Gehweg nicht geräumt und auch nicht gestreut. Mittlerweile ist er vereist und es ist extrem glatt. Auch in einer verkehrsberuhigten Zone sollte eine gefahrlose Nutzung als Fußgänger gegeben sein.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Außendienst entsprechende Kontrollen durchgeführt und diverse Anlieger aufgefordert, die Schnee- und Eisglätte zu beseitigen.
Bei der Vielzahl der Straßen ist es leider nicht möglich, alle Straßen zeitnah zu überprüfen.