Maerker
Brandenburg
07.06.
2025
ID 351788
Die Abdeckung des Laternenmastes an der Kreuzung Wendemarken/Kuckuckswald wurde durch Vandalismus massiv beschädigt, so dass die Elektroanlagen nicht mehr geschützt sind.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Unsere Wartungsfirma schaut sich das an und sorgt ggf. für die Reparatur.
07.06.
2025
ID 351752
Der Spielplatz neben der o.g. Adesse ist vermüllt und es wurden mehrere Glasflaschen absichtlich zerschlagen. Die Glassplitter sind um und im Spielsand verteilt. Das kleine Klettergerüst und die Rutsche sind mit den Glassplittern übersäht und kleben an diesen auch dran. Hoch garstige Verletzungsgefahr!
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Sandreinigung wurde abgebrochen, da die Scherben so kleinteilig sind, dass selbst das feinste Sieb sie nicht herausfiltern konnte.
Der Spielplatz bleibt weiter gesperrt!
07.06.
2025
ID 351745
Im Bannwald auf dem Weg vom Stahnsdorfer Damm zur Neubauernsiedlung befindet sich auf der linken Seite direkt am Weg eine befallene Eiche in 70-80cm Höhe
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir werden uns das Nest und die örtlichen Gegebenheiten schnellstmöglich ansehen. Der Zweckverband Bauhof ist der derzeit mit der Entfernung zahlreicher Nester beauftragt und es kommen täglich neue Meldungen und Sichtungen dazu.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir zunächst nur die exponiertesten Nester und vor allem jene in der direkter Nähe von Schulwegen und Kita- und Schulgeländen entfernen lassen.
Vor allem im Wald sind wir nicht in der Lage, alle Nester zu entfernen. Bitte führen Sie Hunde daher an der Leine, um etwaigen Kontakt mit den Brennhaaren der Raupen vorzubeugen.
06.06.
2025
ID 351707
Warum sind Holzpoller im öffentlichen Bereich möglich? Wen und was sollen sie schützen? Ist sowas nicht genehmigungspflichtig? Bitte um Auskunft! Mit freundlichem Gruß
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Verwendung von Sperrpollern wird in der Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen (RASt) unter Punkt 6.3.7.1 sowie unter 7.4.1 beschrieben und legitimiert. Die Aufstellung des Pollers wurde zum Schutz des Seitenraumes sowie zum Schutz der Grünfläche vorgenommen.
06.06.
2025
ID 351616
Hallo! Wie weit darf ein Baum vom Grundstück auf die Straße ragen? Muss nicht auch eine gewisse Durchfahrtshöhe gewährleistet sein?
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das so genannte „Lichtraumprofil“ gibt an, welcher Raum über Fahrbahnen und Gehwegen von Bewuchs o. Ä. freizuhalten ist.
Wie in der Grafik dargestellt, beträgt die freizuhaltende Höhe über Gehwegen 2,50m und über der Fahrbahn 4,50m.