Maerker
Brandenburg
06.06.
2025
ID 351616
Hallo! Wie weit darf ein Baum vom Grundstück auf die Straße ragen? Muss nicht auch eine gewisse Durchfahrtshöhe gewährleistet sein?
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das so genannte „Lichtraumprofil“ gibt an, welcher Raum über Fahrbahnen und Gehwegen von Bewuchs o. Ä. freizuhalten ist.
Wie in der Grafik dargestellt, beträgt die freizuhaltende Höhe über Gehwegen 2,50m und über der Fahrbahn 4,50m.
06.06.
2025
ID 351612
Es befinden sich zwei Nester des Eichenprozessionsspinners in Kinderhöhe direkt am Weg auf Stahnsdorferdamm gegenüber der Wattstrasse am Eingang des Waldweges auf der rechten Seite, wenn sie in den Wald schauen. Das zweite Nest ist ein paar Meter den Waldweg rein und direkt an der Ecke, wo der Weg sich nach links gabelt. Vielen Dank!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Entfernung der von Ihnen gemeldeten Nester wurde an den Bauhof beauftragt.
Bitte haben Sie Verständnis, wenn wir nicht alle Nester, die entdeckt werden entfernen können. Wir sind jedoch bemüht, die exponiertesten Nester alsbald durch den Zweckverband Bauhof absaugen zu lassen.
05.06.
2025
ID 351463
Einkaufswagen
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Einkaufswagen wurde entfernt.
05.06.
2025
ID 351436
Im Zuge der Straßenbauarbeiten, speziell der Neuaufstellung der Laternen in der Sommerfeldsiedlung, ergibt sich folgende Frage: Seit dieser Zeit hängt ein kleiner weißer Stromkasten am Zaun zur Seite der Straße Kuckuckswald Ecke An der Stammbahn - hat dieser noch eine Bedeutung?
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Bei dem Kasten handelt es sich um ein Provisorium für die Bauzeit während der Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Bauphase A in der Sommerfeldsiedlung. Das Provisorium ist inzwischen außer Betrieb und wird in den nächsten Tagen zurück gebaut.
04.06.
2025
ID 351274
Im Bereich der Platane (161) hat sich die Gehwegpflasterung - ca. 6 bis 8 cm - stark angehoben. Es besteht Stolper- und Sturzgefahr.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der genannte Schaden wurde heute im Rahmen der Streckenkontrolle besichtigt. Da es sich um eine gemäßigte nicht sprunghafte Anhebung handelt, kann derzeit keine akute Unfallgefahr erkannt werden. Dieses Schadensbild zeigt sich ebenfalls an weiteren Baumstandorten entlang der durch Platanen gesäumten Allee. Der Instandsetzung des Gehweges mit Pflastersteinen sowie dem dadurch notwendigen Entfernens der Wurzeln steht die Gehölzschutzsatzung entgegen. Daher käme kurzfristig lediglich eine wassergebundene Oberfläche als Notlösung in Betracht, welche wiederum von einigen Nutzergruppen als störend empfunden wird und keine Dauerlösung darstellt. Um den Erhalt der Bäume sowie die notwendige Verkehrssicherheit langfristig zu gewährleisten, werden wir uns dem Thema gemeinsam mit dem Fachdienst Gemeindegrün annehmen und für die kommenden Jahre Lösungsmöglichkeiten besprechen.