Maerker
Brandenburg
14.01.
2025
ID 333173
Strassenbeleutung ist im oben genannten Bereich ausgefallen
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur ist erfolgt.
13.01.
2025
ID 333021
Die Straßenbeleuchtung Im Hagen zwischen Jägerstieg und Zehlendorfer Damm ist seit mindestens Samstagabend (11.01.) komplett ausgefallen, bis auf zwei einzelne Laternen auf der gesamten Strecke. Auch im Im Kamp bis Blachfeld ist die Straßenbeleuchtung ausgefallen. Weitere Straßenzüge habe ich nicht geprüft.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur ist erfolgt.
13.01.
2025
ID 332998
Im Kamp zwischen Hagen und Blachfeld ist die Straßenbeleuchtung ausgefallen
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur ist erfolgt.
13.01.
2025
ID 332997
Im Hagen von Jägerhorn bis Zehlendorfer Damm ist die Straßenbeleuchtung auf zwei Phasen ausgefallen. Im Kamp zwischen Hagen und Blachfeld ist die Straßenbeleuchtung ausgefallen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur ist erfolgt.
13.01.
2025
ID 332933
Nachfrage: Ist Wahlwerbung nicht nur an Straßenlaternen zulässig ?? M.E. Ist Wahlwerbung am Straßenschild nicht zulässig und wurde bisher untersagt !! Seit Tagen/Wochen hängt aber schon Wahlwerbung am Straßenschild (Hohe Kiefer, Ecke Förster Funke Allee) - wann wird das Abhängen veranlasst?
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Für den Bürgermeisterwahlkampf haben alle Kandidaten eine Sondernutzungserlaubnis erhalten, die die Befestigung von Plakaten an Lichtmasten grundsätzlich erlaubt.
Aus der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung zu Lautsprecher- und Plakatwerbung bei Wahlen (https://wahlen.brandenburg.de/wahlen/de/lautsprecher-und-plakatwerbung/) ergibt sich, dass das Anbringen von Plakaten an Verkehrszeichen unzulässig ist (Nr. 2 e). Nun gibt es in Kleinmachnow Laternen, an denen Verkehrszeichen angebracht sind. Dazu zählen laut Straßenverkehrsordnung (VZ 437) auch Straßennamensschilder. Als Ausnahme haben wir hier jedoch unseren Ermessenspielraum genutzt und entschieden, dass – soweit keine weiteren Verkehrszeichen vorhanden sind – die Wahlwerbung an Lichtmasten mit Straßennamensschildern geduldet werden kann.