Maerker
Brandenburg
12.01.
2025
ID 332751
Fahrzeug Audi A6 steht seit mehreren Tagen/Wochen unberührt an der Kreuzung, auffahrt zur Autobahn
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Fahrzeug ist der Verwaltung bekannt. Es wurde nach einer polizeilichen Maßnahme dort abgestellt und die Polizei kümmert sich darum.
10.3.25: Das Fahrzeug wurde nun abgeholt.
12.01.
2025
ID 332746
Straßen Im Hagen und Im Kamp (zumindest ein Teil).
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur ist erfolgt.
12.01.
2025
ID 332745
Liebes Maerker-Team, Seit heute - 12.01.2025 ist die Straßenbeleuchtung im Großteil von "Im Hagen" ausgefallen. Ab Haus-Nr. 38 bis zum Zehlendorfer-Damm brannte nur ca. 1 Lampe. Der Rest war stockdunkel. Danke für die kurzfristige Beauftragung des zuständigen Fachbereichs :-)
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur ist erfolgt.
10.01.
2025
ID 332486
Die Lampe einer Laterne wurde ersetzt. Die Lampe weist nicht den in den übrigen Laternen verwendeten insektenfreundlchen Farbton auf. Sie erleuchtet auch umliegende Gärten in nach hiesiger Einschätzung unzulässiger Weise. Es wird höflichst um Prüfung und Ersatz der Lampe bzw. Maßnahmen zur Beschränkung des Lichtkegels gebeten.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. aufgrund des geltenden Einsatzverbots traditioneller bisheriger Leuchtmittel und aktueller Beschlusslage in der Gemeinde Kleinmachnow wurde hier ein LED Leuchtmittel 18 W 3000 K eingesetzt. Das verwendete Leuchtmittel wird dem Spektrum warmweiß zugeordnet. LED Leuchtmittel mit der Lichtfarbe Warmweiß haben einen hohen Anteil an langwelligem, rotem Licht. Je mehr Rotanteile im Licht vorhanden sind, desto weniger anziehend wirkt das künstliche Licht auf Insekten. Die stromsparende und energieeffizientere LED- Technik kommt ohne UV- Strahlung aus und gilt daher als besonders insektenfreundlich, da diese den Insekten wesentlich dunkler erscheint. Hintergrund ist der, dass Insekten sehr viel sensibler auf die „alten“ Lichttechnologien reagieren und geradezu „magnetisch“ angezogen werden.
Für eventuelle Rückfragen steht der Fachdienst Tiefbau/ Stadtwirtschaft gerne zur Verfügung.
09.01.
2025
ID 332461
Anbei ein aktuelles Beispiel für unzulässiges & gefährliches Abstellen von E-Scootern beim "Free-Floating". Man sieht die Bremsspur auf dem Foto. Es braucht keine 6 Monate "Testphase", um zu merken, dass es Lösungen wie in London braucht (Parken nur an festen Orten technisch ermöglichen). Neben JELBI sind die Betreiber in der Pflicht, siehe Paris.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es gibt sechs Jelbi-Standorte. Um das Wildparken einzudämmen, hat die Gemeinde Parkverbotszonen in Grünanlagen und Waldflächen eingerichtet. Rund um Jelbi-Standorte gibt es einen 100-Meter-Verbotsradius für das Abstellen, um in diesen Bereichen das Abstellen an der Station oder dem Punkt zu forcieren. Und klar ist: Fahrzeuge dürfen nur dort abgestellt werden, wo es die StVO erlaubt, ohne Behinderung. Scooter/Räder dürfen aber wie ein „herkömmliches Fahrrad“ auf befestigten Flächen, am Gehwegrand (wenn Restbreite 1,30 m) und auf Parkplätzen abgestellt werden
In der Jelbi-App werden beim Beenden der Fahrt die Regeln zum Abstellen angezeigt. Bei manchen Anbietern ist ein Foto des abgestellten Fahrzeugs erforderlich. Ansonsten kann jedes Fahrzeug mit detaillierten Angaben zum Fahrzeug auch ohne Umweg über den Maerker bei Jelbi gemeldet werden, die Sharer werden dann informiert und sammeln sie wieder ein. https://www.jelbi.de/melden/
Die Verwaltung steht im konstruktiven Austausch mit Jelbi, um Probleme zu beseitigen und die Einhaltung der Qualitätsversprechen im Blick zu behalten