Maerker
Brandenburg
10.04.
2025
ID 344917
Geht man links an der Nr. 26 vorbei in den Wald hat man direkt an der ersten Kreuzung eine zertrümmerte Glasflasche.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Waldgebiet liegt in Zuständigkeit der BBIS und wird nicht durch die Gemeinde KLM betreut.
10.04.
2025
ID 344914
Gegenüber der Waldorfschule am Grünstreifen
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Anliegerpflicht Gehwegreinigung liegt bei der BBIS.
10.04.
2025
ID 344893
Offensichtlich scheint der Servicebedarf der Bürger nicht zu den Bearbeitungszeiten des Bürgerbüros zu passen. Ein Abschalten des Wartezeitautomates von über einer Stunde vor Beendigung der Servicezeit erzeugt bei den Bürgern große Verärgerung.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die automatische Nummernausgabe wird spätestens eine halbe Stunde vor Ende der Sprechzeiten abgeschaltet, um alle Anliegen innerhalb der Sprechzeit bearbeiten zu können.
Das Bürgerbüro behält sich bei einem erhöhten Besuchsaufkommen vor, die Ausgabe von Wartemarken gegebenenfalls schon zu einem früheren Zeitpunkt zu sperren. Der Grund ist, dass bei einem sehr hohen Besuchsaufkommen mit Warte- und Bearbeitungszeiten weit über die Servicezeiten hinaus zu rechnen ist. Wir bitten um Verständnis, dass später kommende Besucher/-innen nicht mehr bedient werden.
09.04.
2025
ID 344796
Wir haben bereits am 03.02.2025 den Hinweis 336188 gegeben, dass der Gehweg aufgefüllt werden müsste! Bei dem Nebengrundstück wurde in den letzten Tagen der Bürgersteig eingeebnet, jedoch nicht bei der Nummer 52. Leider übersehen.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Reparatur wurde bereits beauftragt.
09.04.
2025
ID 344737
Die Reparatur des Gehwegs Am Wall/Igelpfad sieht notdürftig aus..... Nur Schotter und Beton. Bleibt das so? Oder wird noch fachgerecht gepfladtert?
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die ausgeführte Reparatur ist keinesfalls notdürftig bzw. nicht fachgerecht, vielmehr resultiert die getroffene Entscheidung für eine Oberflächengestaltung mit bindigem Kalksteingranulat daraus, dass die Baumwurzeln welche schadensursächlich waren aufgrund ihrer Höhenlage keine Wiederherstellung mit Betonpflaster zulassen. Hintergrund ist die Baumschutzverordnung der Gemeinde Kleinmachnow, welche einen Eingriff an Starkwurzeln nur in wenigen Ausnahmesituationen erlaubt. Diese waren jedoch in diesem Fall nicht gegeben.