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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Skybeamer IV

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 288946
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Jetzt wird auch schon freitags (08.03.24) illegal ein Skybeamer betrieben. Lichtverschmutzung durch unnötige, künstliche Beleuchtung - bitte endlich handeln!
Ort/Datum/Foto
Rathenow
Friedrich-Ebert-Ring

Anmerkung

11.03. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Er wurde erneut an den Landkreis Havelland geschickt.
12.03. Antwort dazu vom Landkreis Havelland: "Die Kreisordnungsbehörde sieht keine Ermächtigung zum Einschreiten, da hier vorrangig die Landesbauordnung zur Anwendung kommt, um zu prüfen, ob eine unzulässige Werbeanlage vorliegt. Diese Ansicht wird gestützt durch Entscheidungen wie die des Verwaltungsgerichts Trier (Az.: 5 K 177/02.TR, Urteil vom 12.06.2002) sowie des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (Urteil verkündet am 08.01.2003, Aktenzeichen: 8 A 11217/02). Für eine Überprüfung der Situation wäre daher die Untere Bauaufsicht zuständig.
Sollten weitere Fragen im Zusammenhang mit anlagenbezogenen Immissionen auftreten, wird eine Kontaktaufnahme mit dem Landesumweltamt empfohlen. Falls keines der genannten Szenarien zutrifft, bleibt dem Bürger der Zivilrechtsweg offen, um seine Anliegen weiter zu verfolgen."

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 286958.