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Status  - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Ampel

Beschreibung

Skybeamer IV

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 290331
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Danke für den Hinweis, der meine Frage aber nicht beantwortet. Skybeamer sind genehmigungspflichtige Anlagen der Außenwerbung (§ 10 BbgBO). Prüfaufsicht liegt bei der uBAB des LK HVL. Wenn Ihnen der Betrieb einer solchen Anlage angezeigt wird, gehe ich davon aus, dass Sie diesen Hinweis pflichtgemäß an die zuständige Behörde weiterleiten.
Ort/Datum/Foto
Rathenow
Friedrich-Ebert-Ring

Anmerkung

19.03. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wie bereits im vorigen Eintrag beschrieben, wird bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit anlagenbezogenen Immissionen eine Kontaktaufnahme mit dem Landesumweltamt empfohlen. Ansonsten bleibt der Zivilrechtsweg offen, um das Anliegen weiter zu verfolgen.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 289638.