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Rathenow: Hafenblick
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Rathenow: Alte Mühle und Optikpark
Rathenow: Kirche und Brücke

Maerker Rathenow


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Hier können Sie uns mitteilen, wo Sie ein Infrastrukturproblem entdeckt haben: gefährliche Schlaglöcher zum Beispiel oder wilde Mülldeponien, unnötige Barrieren für ältere oder behinderte Menschen.

Es gibt aktuell 2 Hinweise zur ID '289638,290331' für Rathenow.
Hier können Sie einen neuen Hinweis eingeben.


Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Skybeamer IV

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 290331
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Danke für den Hinweis, der meine Frage aber nicht beantwortet. Skybeamer sind genehmigungspflichtige Anlagen der Außenwerbung (§ 10 BbgBO). Prüfaufsicht liegt bei der uBAB des LK HVL. Wenn Ihnen der Betrieb einer solchen Anlage angezeigt wird, gehe ich davon aus, dass Sie diesen Hinweis pflichtgemäß an die zuständige Behörde weiterleiten.

Rathenow
Friedrich-Ebert-Ring
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19.03.2024, 13:56 Uhr

 

 Anmerkung:


19.03. Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wie bereits im vorigen Eintrag beschrieben, wird bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit anlagenbezogenen Immissionen eine Kontaktaufnahme mit dem Landesumweltamt empfohlen. Ansonsten bleibt der Zivilrechtsweg offen, um das Anliegen weiter zu verfolgen.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 289638.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Skybeamer IV (ID: 288946)

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 289638
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Aufgrund Ihrer Antwort stellt sich die Frage, an welche Behörde des Landkreises HVL die Anfrage weitergeleitet wurde. An die zuständige Untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises HVL (Prüfpflicht, siehe Ihre Antwort) oder an das (hier nicht zuständige) Ordnungsamt des Landkreises Havelland? Bitte an die zuständige Behörde weiterleiten.



13.03.2024, 21:04 Uhr

 

 Anmerkung:


15.03. Wie bereits im vorigen Eintrag beschrieben, wird bei weiteren Fragen im Zusammenhang mit anlagenbezogenen Immissionen eine Kontaktaufnahme mit dem Landesumweltamt empfohlen. Ansonsten bleibt der Zivilrechtsweg offen, um das Anliegen weiter zu verfolgen.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 288946.