Maerker
Brandenburg
04.08.
2025
ID 360496
Hallo In Treskow an der Badestelle am alten Bahndamm (Radweg) liegt ein umgestürzter Baum, so dass man nicht mehr ins Wasser gehen kann.
Vielen Dank, Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Stadtgrün weitergeleitet. Das Sachgebiet Stadtgrün teilte am 07.08. mit, dass der umgestürzte Baum unmittelbar am Ufer des Ruppiner Sees steht bzw. stand. In diesem Bereich befindet sich ein nicht öffentlicher Zugang zum See, der offenbar von Ortskundigen als „Einstieg zum Ruppiner See“ genutzt wird. Nach Einschätzung des SG Stadtgrün liegt der ufernahe Baum im Zuständigkeitsbereich des Gewässereigentümers. Mit dem zuständigen Gewässerunterhaltungsverband wurde Rücksprache gehalten, der eine Entfernung des umgestürzten Baumes für nicht erforderlich erachtet. Die Stadtverwaltung hat dem Gewässereigentümer den umgestürzten Baum gemeldet. Weiterer Handlungsbedarf besteht derzeit aus Sicht der Stadtverwaltung nicht.
02.08.
2025
ID 360226
Gem. textlicher Festsetzung Nr. 19 des Bebauungsplan 5.2 „Grüner Weg-Nord“ sind Grundstückseinfriedungen nur als Stab- oder Maschendrahtkonstruktion - schlussfolgernd als blickdurlässige Konstruktion - zulässig. Die Sichtverblendung in dem rd. 2 m hohen Doppelstabmattenzaun des Feldweg 26 wäre hinsichtlich des kommunalen Willens bedenklich.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Ergänzung wurde erneut an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet.
30.07.
2025
ID 359846
Müll am Glascontainerplatz Gühlen-Glienicke.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Stadtservice ist bereits beauftragt; die Beräumung erfolgt am Montag.
29.07.
2025
ID 359684
Beim Ein aus dem Feldweg in die Feldmarkstraße ist letztere durch Zaunbau und Buschwerk der Eckgrundstücke (Feldmarkstraße 9, Feldweg 26) nicht direkt einsehbar, was bereits zu mehreren gefährlichen Situationen geführt hat. Abhilfe könnte ein Verkehrsspiegel gegenüber der Ausfahrt schaffen.
Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde zur Prüfung an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet. Dieses teilt am 29.7. mit: Verkehrsspiegel sind keine verkehrstechnischen Anlagen im Sinne der StVO und werden nicht durch die Fontanestadt Neuruppin aufgestellt. Es besteht jedoch die Möglichkeit der Errichtung auf einer Verkehrsfläche der Stadt, wenn diese beim Sachgebiet Tiefbau beantragt und nach einem Ortstermin positiv beschieden wurde. Der bzw. die Antragstellende trägt hierbei die Kosten und muss gewährleisten, dass die Aufstellung von einer Firma fachgerecht ausgeführt wird.
Eventuell kann auch ein Rückschnitt des Bewuchses die Situation verbessern. Das Ordnungsamt wird sich vor Ort ein Bild verschaffen und falls nötig Kontakt mit den Grundstückseigentümern aufnehmen.
26.07.
2025
ID 359252
Ablage von Hausmüll, staubsauger
Vielen Dank. Ihr Hinweis wurde an das Sachgebiet Tiefbau weitergeleitet. Dieses teilt am 29.7. mit, dass der Stadtservice mit der Beräumung beauftragt wurde.