Maerker
Brandenburg
17.03.
2025
ID 341837
Auf dem Platz der Jugend, Höhe ehemaliger Ernstings Family ist ein Teil von einer Bodenplatte weggebrochen. Darunter ist anscheinend eine Absackung. Hier laufen viele Kinder und ältere Menschen herum, was eine potenzielle Gefahrenstelle darstellen könnte.
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
16.03.
2025
ID 341677
Das Licht auf dem Parkplatz ist ausgefallen. Bitte um Reparatur.
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Es erfolgte bereits eine Reparatur an der Steuerungsanlage, wodurch der Schaden behoben wurde. Die Anlage wurde vor Ort danach nochmals überprüft, wobei kein Defekt in der kommunalen Straßenbeleuchtung mehr festgestellt wurde.
15.03.
2025
ID 341590
Hinter der Deichbrücke, Richtung Arboretum, rechts der Abhang, das Wäldchen: Hier liegt viel Müll unter Laub und Gehölz. Besteht die Möglichkeit, den Gartenverein für die Reinigung oder Pflege verantwortlich zu machen?
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Da in diesem Fall kein Verursacher festgestellt werden konnte, werden die Beräumungs- und Entsorgungskosten durch die Stadt Eisenhüttenstadt getragen.
13.03.
2025
ID 341372
In der Zufahrtsweg (Gabelung) zu der Gartensparte (ca. 100 m rechts zwisschen Eingang NOGI und Tierheim) ist ein kleines Wäldchen, wo vor kurzem Bäumee gefällt wurden (Bergbauschild). Dort befindet sich schon seit Monaten ein illegal entsorgtes weißes Haushaltsgerät/Kühlschrank. Bitte entfernen!
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Das Gelände befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Eisenhüttenstadt. Der Eigentümer wurde informiert.
12.03.
2025
ID 341266
Es ist anzumerken, dass die Baufirma, welche den Brunnen in der Heinrich-Heine-Allee erneuert, den Bauzaun an der Bushaltestelle so weit herausziehen sollte, damit das Granitpflaster zwischen Bauzaun und Gehwegplatten nicht weiter von wartenden Schülern gelöst und herumgeworfen werden kann. Für sehbehinderte Personen besteht zudem ein erhöhtes Unfallrisiko. Örtlichkeit siehe Foto
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Mit der vor Ort tätigen Baufirma wurde abgestimmt, dass sich die Schad- bzw. Gefahrenstelle (fehlendes Pflaster) ab dem 20.03.2025 innerhalb des Baustellenbereiches, also auch des Bauzaunes, befindet.