Anmerkung:
05.12.2024 Sehr geehrte Hinweisgeberin,
sehr geehrter Hinweisgeber,
der Aufenthalt von Obdachlosen mit seinen bisweilen wahrzunehmenden Begleiterscheinungen (z.B. Alkoholismus, Müll) wird zu recht häufig als Ärgernis empfunden, eine Gefahr für das Schutzgut der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist damit nicht verbunden.
Obdachlosigkeit mit all seinen Erscheinungsformen ist eine soziale Problemlage, die besonderen Repressalien unterliegt.
Auch wenn der öffentliche Raum allen gehört, folgt daraus nicht, dass alles an jedem Ort zulässig ist. Dazu bedarf es einer differenzierten Betrachtung im Einzelfall. Aus einer Norm ergibt sich nicht automatisch ihre Durchsetzbarkeit.
Darüber hinaus ist Obdachlosigkeit weder eine Straftat noch eine Ordnungswidrigkeit und auch nicht als Gefährdung der öffentlichen Ordnung anzusehen.
Wie die Polizei ist auch das Ordnungsamt nicht in der Lage, mit den Mitteln des Ordnungsrechtes soziale Konflikte in der Gesellschaft und deren Auswirkungen zu beseitigen. Dies ist und bleibt eine Aufgabe der Sozialpolitik.
Dennoch werden obdachlose Menschen in Potsdam in Zusammenarbeit mit der Hilfsorganisation CRESO Potsdam (Creative Sozialarbeit gGmbH) und den Mitarbeitenden des Ordnungsamt-Außendienstes regelmäßig besucht und dabei aktiv Hilfe angeboten.
Bei einer akuten Gefahr werden im zur Verfügung stehenden gesetzlichen Rahmen entsprechende Maßnahmen eingeleitet.
An die Polizei wenden Sie sich bitte bei auftretenden Straftaten, wie Beleidigungen, Sachbeschädigungen etc. oder bei nächtlichen Ruhestörungen.
Die Polizeiinspektion Potsdam erreichen Sie unter 0331/5508-0.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Freundliche Grüße
Ihre Maerker-Redaktion Potsdam