Anmerkung:
07.11.2024 Der Sachverhalt wurde an die zuständige Behörde, den Landkreis Dahme-Spreewald (Untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde) sowie zur Kenntnis an das Ordnungsamt des Amtes Unterspreewald weitergeleitet.
Die untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde des Landkreises wird den KAEV mit der Entsorgung des illegal abgelegten Mülls beauftragen.
Die Kosten der Beseitigung trägt im Übrigen die Allgemeinheit bzw. die Gebührenzahler der Abfallgebühren.
Ihre Maerker-Redaktion