Anmerkung:
20.01.2025 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben Ihren Hinweis an das Ordnungsamt zur Prüfung weitergeleitet.
26.02.2025
Grundsätzlich müssen Hundehalter geeignete Maßnahmen vornehmen, die gewährleisten, dass von dem Grundstück gehaltenen Hund wochentags in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags keine wesentlichen lautstarken Lärmbelästigungen in Form von Bellattacken ausgehen.
Sollte hier gegen diese Zeiten im groben verstoßen werden, ist dieser Sachverhalt zivilrechtlich zu Klären.
Da keine Gefahr im Verzug ist und von dem Hund offensichtlich keine Gefahr auszugehen scheint, muss das Ordnungsamt hier nicht (mehr) tätig werden.
Ihre Maerker-Redaktion