Maerker - Unterstützende

 

Sollte es sich beim eingegebenen Hinweis um einen Missstand handeln, für den die örtliche Verwaltung nicht zuständig ist, kann die Maerker-Redaktion der Kommune über eine spezielle Funktion im Portal eine E-Mail an die jeweils zuständige Behörde oder Einrichtung verschicken. Diese können andere Verwaltungen wie Landratsämter der Kreise sein. Die Zuständigkeit kann sich auch im Bereich der Landes- oder Bundesverwaltung befinden. Selbst kommunale Dienstleister wie Abwasserzweckverbände oder eine Elektrofirma, die die Straßenlaternen wartet, gehören dazu. So ist beispielsweise der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg für Infrastruktur-Hinweise an und auf Landes- und Bundesstraßen zuständig. Die Beseitigung von illegal abgelagertem Müll obliegt den Müllentsorgern, die im Auftrag des Kreises tätig werden.

Die unten genannten Verwaltungen und Einrichtungen, die die Maerker-Redaktion bei der Bearbeitung dieser Hinweise unterstützen, bezeichnen wir im Maerker-Projekt als „Maerker-Unterstützende“.

Diese haben die Möglichkeit, durch die Unterzeichung der Unterstützungserklärung der Rahmenvereinbarung beizutreten. Dazu gehört es, den beteiligten Verwaltungen gegenüber zuzusagen, in höchstens drei Werktagen auf den an sie weitergeleiteten Hinweis zu reagieren und der betroffenen Maerker-Redaktion in der Kommune eine Information über die Bearbeitung des Hinweises zu geben.

 
 

Verwaltung

 
 

Der Brandenburgischer IT-Dienstleister ZIT-BB betreibt die Infrastruktur der Maerker-Plattform und übernimmt die technische Störungsbeseitigung und den Support.

 
 

Die Landesvermessung  und Geobasisinformation Brandenburg stellt für die Maerker-Plattform den BrandenburgViewer zur Darstellung von gemeldeten Missständen in der Karte und den Gazetter-Dienst zur Auswahl der Straße und Hausnummer bei der Eingabe von Hinweisen zur Verfügung. Sie unterstützt die an Maerker beteiligten Kommunen bei der Behebung von Kartenfehlern. Mit dem GeoMaerker platziert die LGB im Internet eine an Maerker angelehnte Plattform zur Meldung von Fehlern in Karten.

 
 

Der Landesbetrieb Straßenwesen wird bei Bürgerhinweisen zu Problemen auf Bundes- und Landesstraßen möglichst innerhalb von drei Werk­tagen eine Infor­mation über die Problembehebung oder den weiteren Verfahrensweg zur Problembehebung der anfragenden Kommune mitteilen. Sollte der Landesbetrieb für den Bürgerhinweis nicht zuständig sein oder nicht beheben können, erfolgt zeitnah eine entsprechende Mitteilung an die anfragende Kommune.

 
 

Das Kommunale Anwendungszentrum Brandenburg betreibt die Plattform Maerker, unterstützt die Kommunen bei der Einführung und bei dem Betrieb von Maerker und bietet Schulungen für Redakteure an.

 
 

Der Städte- und Gemeindebund Brandenburg war Erstunterzeichner der Rahmenvereinbarung Maerker-Brandenburg. Er war maßgeblich bei dem Aufbau und  bei der Weiterentwicklung beteiligt. Interessierte Kommunen erhalten hier Unterstützung bei der Einführung von Maerker.

 
 

Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg ist zuständig für den Betrieb, die Unterhaltung und die Verwaltung von ca. 450 km Bundeswasserstraßen im Bereich der westlichen Stadtgrenze von Berlin bis zur Elbe. Das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Brandenburg wird bei Bürgerhinweisen zu Missständen auf Bundeswasserstraßen eine Information über die Beseitigung mittteilen.

 
 

Der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) ist der zentrale Partner für die Landesverwaltung Brandenburg bei den Themen Liegenschafts-, Gebäude- und Baumanagement. Als Eigentümer bewirtschaften wir große Teile des Liegenschaftsvermögens des Landes. Ihre Hinweise, Meldungen oder Anliegen rund um unsere Liegenschaften nehmen wir gern entgegen. Nach der Prüfung und Bearbeitung informieren wir Sie zeitnah.

 
 

Der Wasser- und Bodenverband „Schlaubetal / Oderauen“ ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, die im öffentlichen Interesse und zum Nutzen ihrer Mitglieder Aufgaben der Wasser- und Bodenwirtschaft wahrnimmt.

 

Landkreise

 
 

Diese Landkreise übernehmen die Bearbeitung und Beseitigung von Hinweisen, die in der Zuständigkeit des Landkreises liegen und von den Redakteuren der Maerker-Kommunen an ihn weitergeleitet werden.

 
 

Diese Landkreise übernehmen die Bearbeitung und Beseitigung von Hinweisen, die in der Zuständigkeit des Landkreises liegen und von den Redakteuren der Maerker-Kommunen an sie weitergeleitet werden.

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Barnim: Joachimsthal; Schorfheide; Oderberg; Biesenthal; Tornow; Wandlitz; Bernau; Werneuchen; Eberswalde

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Dahme-Spreewald: Schönefeld; Königs Wusterhausen; Heidesee; Teupitz; Halbe; Schönwalde; Krausnick; Marienberg; Caminchen; Goyatz; Lieberose; Ullersdorf; Golßen; Paserin; Kasel-Golzig; Lübben; Straupitz; Walddrehna; Luckau

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Elbe-Elster: FSchönewalde; Herzberg; Schlieben; Hohenbucko; Uebigau; Schönborn; Doberlug; Sonnewalde; Babben; Sallgast; Finsterwalde;  Bad Liebenwerda; Elsterwerda


 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Havelland: Rhatenow; Rhinow; Nennhausen; Friesack; Haage; Klein Behnitz; Schönwalde-Glien; Falkensee

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Märkisch-Oderland: Falkenhagen; Hermersdorf; Rehfelde; Buckow; Neuhardenberg; Neuhagen; Strausberg; Prötzel; Brunow; Wriezen; Freienwalde

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Oberhavel: Zehdenick; Fürstenberg; Stechlin; Gransee; Teschendorf; Oranienburg; Mühlenbeck; Löwenberg; Oberkrämer

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Oberspreewald-Lausitz: Lübbennau; Calau; Vetschau; Altdöbern; Gr0ßräschen; Schwarzheide; Senftenberg; Frauendorf; Guteborn; Kroppen

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Oder-Spree: Grünheide; Löcknitztal; Steinhöfel; Wilmersdorf; Spreenhagen; Scharmützelsee; Kersdorf; Frankfurt Oder; Neubrück; Lindenberg; Storkow; Müllrose; Beeskow; Dammendorf; Fünfeichen; Eisenhüttenstadt;Friedland; Groß Muckrow; Treppeln; Neuzellen

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Ostprignitz-Ruppin: Fehrbellin; Neuruppin; Temnitz; Neustadt; Stolpe; Königsberg; Heiligengrabe; Dossow; Berlinchen; Rheinsberg; Lindow

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Potsdam-Mittelmark: Werder; Potsdam; Ferch; Güterfelde; Michendorf; Beelitz; Borkwalde; Grabow; Treuenbrietzen; Marzahna; Niemegk; Marzehns; Wiesenburg; Mahlsdorf; Belzig; Brück; Werbig; Görzke; Ziesar; Brandenburg; Lehnin; Groß Kreutz; Päwesin

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Prignitz: Lenzen; Karstädt; Putliz; Meyenburg; Wittenberge; Dobberzin; Groß Pankow; Pritzwalk; Glöwen; Gumtow

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Spree-Neiße: Jänschwalde; Pinnow; Petiz; Cottbus; Burg; Guben; Trebendorf; Forst; Döbern; Felixsee; Spremberg; Neuhausen; Drebkau

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Teltow-Fläming: Großbeeren; Ludwigsfelde, Trebbin; Zossen; Am Mellensee; Wunder; Glashütte; Merzdorf; Stülpe; Luckenwalde; Kemnitz; Märtensmühle; Malterhausen; Jüterbog; Welsickendorf; Riesdorfer Heide; Hohenseefeld; Görsdorf; Dahme

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

Zuständigkeitsgebiet Forstamt Uckermark: Schönermark; Randowbruch; Leistenbrück; Brüsenwalde; Boitzenburg; Gartz; Densow; Werderhof; Hohenwalde; Landin; Berkholz; Angermünde

 
 

Der Landesbetrieb Forst Brandenburg (LFB) ist gemäß dem Landeswaldgesetz für die forstbehördlichen Aufgaben in Brandenburg und die forstlichen Gemeinwohlaufgaben zuständig. Weiterhin bewirtschaftet der LFB den im Eigentum des Landes Brandenburg befindlichen Wald in Eigenregie. Zu allen Fragestellungen im  Zusammenhang mit den genannten Aufgaben wird der LFB im Rahmen von Maerker unterstützend tätig.

 
 

Diese Landkreise übernehmen die Bearbeitung und Beseitigung von Hinweisen, die in der Zuständigkeit des Landkreises liegen und von den Redakteuren der Maerker-Kommunen an sie weitergeleitet werden.

 
 

Diese Landkreise übernehmen die Bearbeitung und Beseitigung von Hinweisen, die in der Zuständigkeit des Landkreises liegen und von den Redakteuren der Maerker-Kommunen an sie weitergeleitet werden.

 
 

Diese Landkreise übernehmen die Bearbeitung und Beseitigung von Hinweisen, die in der Zuständigkeit des Landkreises liegen und von den Redakteuren der Maerker-Kommunen an sie weitergeleitet werden.

 
 

Diese Landkreise übernehmen die Bearbeitung und Beseitigung von Hinweisen, die in der Zuständigkeit des Landkreises liegen und von den Redakteuren der Maerker-Kommunen an sie weitergeleitet werden.

 
 

Diese Landkreise übernehmen die Bearbeitung und Beseitigung von Hinweisen, die in der Zuständigkeit des Landkreises liegen und von den Redakteuren der Maerker-Kommunen an sie weitergeleitet werden.

 

Institutionen

 
 

Six Offene Systeme GmbH unterstützt den ZIT-BB bei dem Betrieb und der Weiterentwicklung der Maerker-Plattform und der Maerker-App.