Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
31.07.25: Eine Rigole ist in diesem von Ihnen angezeigten Bereich nicht vorhanden und das anfallende Wasser der versiegelten Bereiche der Straße muss somit oberflächig in den hierfür seitlichen „Grünmulden“ versickern.
Die Gewährleistung einer ordentlichen Versickerung in den seitlichen Grünflächen wird sowohl durch das widerrechtliche Beparken und das nicht genehmigte Versiegeln der Grünfläche (Verdichtung der Oberfläche) gestört als auch durch die fehlende Pflege der Grünfläche, insbesondere durch Aufwuchs von Gehölzen und deren Überwallung der Tiefpunkte einer Mulde usw.
Die Pflege dieser Bereiche obliegt dem jeweiligen Anlieger.
Aus diesem Grund wird das Ordnungsamt mit Ihrem Anliegen zur weiteren Prüfung betraut.
14.08.2025: Das Ordnungsamt konnte keine Beanstandungen vor Ort feststellen.