Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Er wurde zur Weiteren Prüfung an das Bauamt weitergeleitet.
Der Bauhof bessert gegenwärtig im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht punktuell größere Schadstellen aus.
Die vollumfänglichen Ausbesserungsmaßnahmen erfolgen witterungsbedingt voraussichtlich ab Mai.
Es wird daraufhin gewiesen, dass sich der Straßenbenutzer grundsätzlich den gegebenen Straßenverhältnissen anpassen muss und die Straße so hinzunehmen hat, wie sie sich ihm erkennbar darbietet (vgl. § 3 Abs. 1 Satz 4 StVO). Einen Anspruch, dass sich Straßen immer in einem glatten und einwandfreien Zustand befinden besteht nicht.
Freundliche Grüße
Ihre Maerker- Redaktion