Steinbeet direkt am Gehwegrand – Bitte um Prüfung
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
357709
Status: erledigt (grün).
Sehr geehrte Damen und Herren,
an der genannten Stelle wurde unmittelbar bis zum Gehwegrand hin ein kleines Steinbeet auf dem privaten Grundstück errichtet. Es liegt direkt an der Grenze zum öffentlichen Gehweg, ohne sichtbaren Abstand. Offenbar soll es als Begrenzung dienen, um z. B. Hunde vom Betreten des Vorgartens abzuhalten.
Ich bitte um Prüfung, ob diese bauliche Gestaltung so zulässig ist und ob durch die Anordnung evtl. eine Beeinträchtigung oder Gefährdung für Fußgänger (z. B. Stolpergefahr) entsteht. Gerade für mobilitätseingeschränkte Personen, Kinder oder bei Dunkelheit könnte das relevant sein.
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung und die Prüfung vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen