Nachfrage zur ID 299991
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
312576
Status: erledigt (grün).
Es ist ja schön, dass jetzt eine einzelne Kreuzung um beschildert wird. Damit ist das Problem jedoch NICHT gelöst, denn auch diese Umbeschilderung verstößt gegen die VwV zur StVO.
Das Problem betrifft auch nicht diese Kreuzung, denn diese ist bisher noch "am richtigsten" beschildert.
Das Problem betrifft den gesamten Straßenzug Eichenallee und Kurmärkische Straße.
Rechts vor Links ist eben genau das, was gegen die VwV verstößt. Es ist ratsam, wenn sich die zuständigen Personen diese auch mal durchlesen würden.
Eichenallee und Kurmärkische Straße sind Durchgangsstraßen mit Tempo 50.
Alle kreuzenden Straßen mit Ausnahme der Schulallee sind 30-Zonen und somit untergeordnet.
Untergeordneten Straßen ist die Vorfahrt zu nehmen, VwV StVO, zu §8, Punkte 4 und 5.
Wird diese eine einzige Kreuzung jetzt in Folge einer unkontrollierten Kurzschlusshandlung umbeschildert, schafft man nur neue Probleme.
Das bestehende Problem besteht weiter.
Ich stehe gerne für eine Aussprache zur Verfügung.