Zu schnelle Straße
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
262330
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Meldung wurde zuständigkeitshalber an den für die Verkehrszeichen zuständigen Fachdienst Verkehrsflächen der Gemeindeverwaltung zur Stellungnahme weitergeleitet.
Gemeindeverwaltung, 04.09.2023
Stellungnahme: Fahrbahnmarkierungen dieser Art sind den Verkehrszeichen gemäß StVO gleichgestellt. Die Anordnung von Verkehrszeichen obliegt der Straßenverkehrsbehörde. Die Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde werden vom Landkreis Barnim wahrgenommen. Die Gemeinde ist nicht befugt, solche Markierungen auf Straßen aufzubringen.
Für Rückfragen in dieser Angelegenheit stehen Ihnen die Sachbearbeiter des Fachdienstes Verkehrsflächen gern zur Verfügung unter TelNr. 030/945 11 195.
Gemeindeverwaltung, 06.09.2023