Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Stellungnahme des Fachdienstes Verkehrsflächen:
Am besagten Knoten in der Bucher Chaussee gibt es keinen ausgeschilderten Radweg und deshalb auch keine Radspurmarkierung. Leidglich in Fahrtrichtung Berlin ist es dem Radfahrer gestattet, mit Schritttempo auf dem Gehweg zu fahren. Zwar hat dies keinen Einfluss auf eine Markierung als Radspur, jedoch ist es zutreffend, dass Fahrzeuge dort selten den Fußgängern den Vorrang gewähren. Die Gemeinde Panketal hat deshalb beim Ausbau der Bucher Chaussee (Landesstraße)eine Versetzung der Haltlinie bei der Straßenverkehrsbehörde beantragt. Dann könnten Fußgänger und Radfahrer ihr Vorfahrtsrecht wahrnehmen. Eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde (Landkreis) liegt noch nicht vor.
Gemeindeverwaltung, 13.04.2021