Anmerkung:
Stellungnahme des zuständigen Fachdienstes Verkehrsflächen:
Bei der angezeigten „Lücke“ handelt es sich um einen widerrechtlich überfahrenen Grünstreifen und nicht um eine Gefahrenstelle. Die beiden Zufahrten an der Kita sind konstruktiv und geometrisch so geplant und gebaut, dass der hierzu vorgesehene Pkw-Zufahrtsverkehr (zur und von der Kita) in ortsüblicher Weise von bzw. zur 6,5 m breiten Landesstraße (Bernauer Straße) problemlos einfahren kann und soll. Statt der üblichen 3,0 m breiten Grundstückszufahrt ist hier sogar noch eine Verbreiterung um 0,5 m auf 3,5 m veranlasst worden, um dem Lieferverkehr die Anfahrt zu erleichtern. Für die Schleppkurve des normalen Pkw ist beim Einfahren eine Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn im Grunde nicht notwendig.
Diese Befahrungsmöglichkeit war Grundlage der Genehmigung für die Zufahrten.
Größere Fahrzeuge (z.B. der Lieferverkehr) warten im Zweifelsfall auf die Lücke, die ihnen die Einfahrt ermöglicht, ohne den Gegenverkehr zu gefährden.
Grünstreifen dürfen grundsätzlich nicht überfahren werden.
Hierzu wurden sogar Poller aufgestellt, deren Standzeit unbekannte Täter leider begrenzten, in dem die Poller herausgezogen wurden. Auf jahreszeitliche Veränderungen muss sich der verkehrsteilnehmende Fahrer regelmäßig einstellen.
Für eventuelle Schäden durch verkehrswidriges Verhallten haftet der Fahrzeugführer in der Regel selbst.
Gemeindeverwaltung, 20.03.2024