Erledigte Hinweise
Maerker Cottbus/Chóśebuz


Sie können Ihr Anliegen über das das Formular "Hinweis eingeben" an uns senden. Dabei sind die mit einem Stern markierten Felder Pflichtfelder. Versuchen Sie über das Feld "Beschreibung" das Problem so präzise wie möglich zu beschreiben. Die Redaktion behält sich allerdings vor, eingestellte Bilder aus rechtlichen Gründen zu prüfen. Eventuell ist es notwendig, die Hinweistexte zu kürzen und unsachliche Inhalte, die nichts mit der Beschreibung des Hinweises zu tun haben, zu entfernen.

Bitte beachten Sie:

Tragen Sie keine Meldungen in Maerker ein, die ein sofortiges Handeln erfordern. Gefahren für Leib und Leben sind der Polizei (Tel. 110) oder der Feuerwehr (Tel. 112) zu melden. Hinweise zu Behinderungen durch falsch geparkte Fahrzeuge melden Sie bitte zur schnelleren Bearbeitung direkt dem Fachbereich Ordnung und Sicherheit unter Telefon 0355 612 2345 oder per Mail an vollzugsdienst@cottbus.de

Es befinden sich aktuell 1292 Hinweise im Archiv für Cottbus/Chóśebuz .
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Schild

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 268944
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Zwichen kleinem Spreewehr und Wehrpromenade ist dieses Hinweisschild umgeknickt.

Sandow
Wehrpromenade
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24.10.2023, 08:39 Uhr

Foto: Schild

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 268661.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Kot/Fäkalien

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 268872
Status: erledigt (grün).

Vor dem Haus liegt ein großer, frischer, extrem stinkender Kothaufen/Fäkalien auf dem städtischen Grünstreifen unmittelbar vor dem Fenster EG. Wir bitten um sofortige Beseitigung!

Mitte
Berliner Straße
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23.10.2023, 18:05 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
24.10.2023 / Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
24.10.2023 / Die Stadt ist nicht dafür zuständig, Hundekot zu beseitigen auf Grünflächen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

private Hecke schränkt Gehwegnutzung erheblich ein

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 268836
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Die Hecke entlang des Gehwegs Juri-Gagarin-Str. Diese dornige Feuerdornhecke und ragt so weit in den Gehweg hinein, dass der ohnehin schon schmale Gehweg kaum mehr nutzbar ist. Als Mutter möchte ich mein Kleinkind entlang dieser Str. an der Hand zu führen, was beim verbleib. Weg nicht mehr möglich ist.
(Der Text wurde redaktionell entsprechend den Nutzungsbedingungen von Maerker bearbeitet.)

Ströbitz
Juri-Gagarin-Straße
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23.10.2023, 14:26 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
23.10.2023 / Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
02.11.2023 / Der Rückschnitt der Hecke wird zeitnah durch den Anlieger erfolgen.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Verbotene Aufkleber

Kategorie: Vandalismus
ID: 268802
Status: erledigt (grün).

Am Schild für abbiegende Hauptstraße klebt dieser rechtsextreme Aufkleber. Bitte entfernen. "Spreebogen" Kreuzung nach "Am Feldrain".

Döbbrick
Am Spreebogen
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23.10.2023, 11:12 Uhr

Foto: Verbotene Aufkleber

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
23.10.2023 / Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
24.10.2023 / Aufkleber an 2 Verkehrsschildern wurden entfernt.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Hooligan Aufkleber

Kategorie: Vandalismus
ID: 268800
Status: erledigt (grün).

Bitte Aufkleber an Straßenschild entfernen. 30-Schild in der Kurve

Döbbrick
Am Spreebogen
Karte anzeigen (Popup)

23.10.2023, 11:09 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
23.10.2023 / Illegale Aufkleber im Cottbusser Stadtbild sind ein großes Ärgernis. Im Rahmen von Gefahrenabwehrmaßnahmen wird das Ordnungsamt regelmäßig dann tätig, wenn verfassungswidrige Kennzeichen verwendet werden oder wenn es sich um städtische Immobilien handelt.
Keines der beiden Merkmale ist auf den eingetragenen Hinweis anwendbar, sodass eine Beseitigung durch die Stadt weder beauftragt noch beauflagt werden kann.

 

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