Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Ablage von Findlinge im öffentlichen Verkehrsraum
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
271053
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
08.11.2023 / Ihr Hinweis wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
09.11.2023 / Die Steine befinden sich außerhalb der dem Fahrzeugverkehr gewidmeten
Fläche (Seitenstreifen). Gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 StVO müssen Fahrzeuge die
Fahrbahn benutzen. Seitenstreifen sind nach § 2 Abs. 1 Satz 2 StVO nicht Bestandteil
der Fahrbahn. Wird dieser dennoch befahren, ist eine erhöhte Aufmerksamkeit
seitens des Verkehrsteilnehmers geschuldet.
Weicht ein Kraftfahrer dennoch von der eigentlichen Fahrbahn ab,
so hat er seiner Fahrweise dem Umstand Rechnung zu tragen, dass
der Seitenstreifen nicht zur regelmäßigen Benutzung durch den
Fahrzeugverkehr bestimmt ist. Insofern hätte bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt der Schaden vermieden werden können.