Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Hohe Geschwindigkeiten der durchfahrenden Fahrzeuge
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
292788
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Sehr geehrter Melder,
vielen Dank für Ihren Hinweis.
Nach Rücksprache mit dem Straßenverkehrsamt können wir Ihnen folgendes mitteilen:
Gemäß §45 Abs. 1 c der Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Tempo-30-Zonen nur abseits des überörtlichen Verkehrs, also nicht auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen errichtet werden.
Ein digitaler Smiley wird Mitte September aufgestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Maerker-Redaktion