Anmerkung:
23.07.2024: Vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir geben den Hinweis weiter in die Fachabteilung.
23.07.2024: Seitens der Stadt Spremberg/Grodk sowie des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg (zust. Straßenbaulastträger) wurden keine derartigen Arbeiten vorgenommen. Die Stadt Spremberg/Grodk hat in Graustein/Syjk lediglich Anliegerpflichten vor kommunalen Grundstücken ausgeführt.
Die Durchführung einer Wildkrautentfernung an Straßenränder kann derzeit nicht terminiert werden.
Für die Reinigung der Geh- und Radwege sind die Eigentümer der durch sie erschlossenen Grundstücke gemäß § 2 Absatz 1 Satzung über die Straßenreinigung in der Stadt Spremberg/Grodk verantwortlich. Zur Reinigung gehört die Beseitigung von Schmutz, Glas, Laub und sonstigen Verunreinigungen, sowie auf Geh- und Radwegen auch die Beseitigung von Gras und sonstigen Pflanzenwuchs.