Erledigte Hinweise
Maerker Mühlberg/Elbe


Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Mit Ihren Hinweisen helfen Sie dabei, Missstände schneller festzustellen und zu beseitigen. Wir legen Wert auf einen sachlichen Stil und einen freundlichen Ton. Persönliche Beleidigungen oder rufschädigende Äußerungen werden gelöscht und nicht veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass jegliche Meldungen die eine sofortige Gefahrenabwehr erfordern, direkt der Polizei (110) oder der Feuerwehr (112) zu melden sind. Vielen Dank Ihre Maerker Redaktion

Es befinden sich aktuell 62 Hinweise im Archiv für Mühlberg/Elbe.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Parkplatz Jeserstraße

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 269768
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Der Parkplatz an der Jeserstraße besteht nur noch aus Löchern. Das sollte evtl. Mal behoben werden.



30.10.2023, 19:52 Uhr

 

 Anmerkung:


13.11.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.

16.11.2023 Vielen Dank für den Hinweis. Ich gehe davon aus, das mit der Anfrage eigentlich
die ausgewiesene Fläche in der Wilhelm-Hasenmann-Straße gemeint ist. Die
dortigen Unregelmäßigkeiten in der Oberfläche sind noch im Rahmen. Leider
läuft momentan der Regen nicht ab. Der Betriebshof der Stadt Mühlberg/Elbe
prüft die Zufahrt und die Stellflächen.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 269605.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Parkplatz Jeserstraße

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 269605
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Der Parkplatz an der Jeserstraße besteht nur noch aus Löchern. Das sollte evtl. Mal behoben werden.



29.10.2023, 16:28 Uhr

 

 Anmerkung:


13.11.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.

 

Status

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Schafe im Altstädter Graben

Kategorie: Geruchs- und Lärmbelästigung
ID: 250659
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Alle Jahre wieder stehen die Schafe im Altstädter Graben. Mittlerweile machen sie von 3.30uhr nachts bis 22.00uhr abends Krach. Als Anwohner kann man kaum noch sein Fenster offen lassen. Als „Touristenstadt“ macht das besonders viel her sich solch seinen Schandfleck mitten in die Stadt zu holen. Mit freundlichen Grüßen



05.06.2023, 16:06 Uhr

 

 Anmerkung:


06.06.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Bearbeitung weitergeleitet.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 276565.

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 237521
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Grundsätzlich verstehe ich, dass früh um 6 nicht alle Wege/ Straßen geräumt sein können… Jedoch gehe ich davon aus, dass es die Gemeinde hinbekommen sollte, zumindest am Nachmittag, wenn man von Arbeit kommt, Hauptverkehrsstraßen ( das sind in Mühlberg, Fichtenberg und Altenau ja nicht so viele)zu beräumen oder bei Glätte zu streuen. Von Haus- bzw. Wohnungsbesitzern wird es auch verlangt.



06.02.2023, 17:29 Uhr

 

 Anmerkung:


06.02.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

08.02.2023 Der Winterdienst im Raum Mühlberg/Elbe und seinen Ortsteilen befindet sich in verschiedenen Verantwortungsbereichen. Es gibt Straßen, die sich in der Obhut des Landesbetriebes für Straßenwesen, des Eigenbetriebes Kreisstraßenmeisterei des Landkreises, des Bauhofes Mühlberg und anderer beauftragter Unternehmen befinden.

Es gibt 2 Unternehmen, die zusätzlich als Auftragnehmer Winterdienstleistungen für den Raum Mühlberg übernehmen. Ein Unternehmen ist für den nördlichen Bereich zuständig und eines für den südlichen Bereich. Der Auftrag wurde an die Unternehmen mit folgender Leistungsbeschreibung vergeben:

Maschinelles Schneeräumen und Streuen auf Straßen und Wegen der Stadt Mühlberg/Elbe, i. d. R. beidseitige Räumung (entsprechend den angegebenen Reinigungskilometern) sowie manuelles Räumen und Streuen der Bushaltestellen, vor Feuerwehrausfahrten und kommunalen Gebäuden. Der Winterdiensteinsatz erfolgt ab Schneehöhen von ca. 5 cm, bei andauerndem Schneefall auch weniger. Der Einsatz des Winterdienstes bei Eisglätte/Glatteis hat absolute Priorität. Bei Schneeglätte sind sogenannte „gefährliche Stellen“ abzustumpfen. Das sind u. a. Einmündungen, Kurven, Belagwechsel, vor Bushaltestellen, Schulen, Geschäften und starken Gefällestrecken. Hierbei kann punktuell Streusalz eingesetzt werden. Die Leistungsbeschreibung orientiert sich an den Vorgaben des Mühlberger Bauhofs.

Die Wintersaison beginnt ab 15.11. bis 31.03. eines Jahres einschließlich Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit. In der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind nach Beendigung des Schneefalles bzw. nach dem Entstehen der Glätte unverzüglich zu beseitigen. Nach 20:00 Uhr (bzw. nach 00:00 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 07:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 09:00 Uhr des folgenden bzw. desselben Tages zu beseitigen.


Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 235775.

 

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Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Mangelhafter Winterdienst

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 235775
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Mangelhafter Winterdienst in Fichtenberg und Mühlberg!

Mühlberg/Elbe
Boragker Straße 26
Karte anzeigen (Popup)

19.01.2023, 16:25 Uhr

 

 Anmerkung:


20.01.2023 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an die zuständige Fachabteilung zur Prüfung und Bearbeitung weitergeleitet.

24.01.2023 Winterdienst! Was muss die Stadt bzw. Gemeinde was muss sie nicht? Jedes Jahr werden die Verwaltung und der Winterdienst im Winter mit Beschwerden über die Art und Weise wie geräumt und gestreut wird überhäuft. Da es in diesem Zusammenhang immer wieder heißt „… die Gemeinde muss…“ und „… die Gemeinde ist verpflichtet …“ möchten wir an dieser Stelle einmal darstellen, was die Gemeinde muss und zu was sie verpflichtet ist. Dabei werden Sie feststellen, dass ca. 80 % der Winterdienstleistungen der Gemeinde rein freiwillig sind und Beschwerden darüber alles andere als angebracht sind.

Streu- und Räumpflichten der Kommunen bestehen nur in den Grenzen des Zumutbaren. Die Reihenfolge, in der einzelne Straßenzüge gestreut werden, dürfen Städte und Gemeinden nach Verkehrsbedeutung und Verkehrsaufkommen bestimmen.

Städte sind zwar grundsätzlich räum- und streupflichtig, aber die Winterpflichten bestehen jedoch nicht uneingeschränkt, sondern nur im Rahmen des Zumutbaren. Eine zum Winterdienst verpflichtete Kommune kann gar nicht alle Straßenzüge gleichzeitig räumen. Sie muss zwangsläufig eine bestimmte Reihenfolge festlegen. Das hat die Stadt in ihrem Streuplan getan. Die getroffene Einteilung ist überdies an sachgerechten Kriterien ausgerichtet: Innerhalb aller gefährlichen und verkehrswichtigen Straßen differenziert die Stadt noch einmal nach deren Verkehrsbedeutung und ihrem Verkehrsaufkommen. Man kann der Stadt daher nicht zum Vorwurf machen, dass sie ihrer Räumpflicht nicht nachkommt bzw. diese mangelhaft ist.

Bitte lesen Sie hierzu die Hinweise zur Meldung 235775.

 

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