Anmerkung:
11.04.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Ihre Meldung wurde an die zuständige Stelle weitergeleitet.
12.04.2024 - Danke für die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr.
Verkehrszeichen sind nur dort anzubringen, wo dies aufgrund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Gefahrzeichen dürfen nur dort angeordnet werden, wo es für die Sicherheit des Verkehrs notwendig ist, da auch ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und auch nicht mit ihr rechnen muss.
Die Entscheidung über die Aufstellung eines Verkehrszeichens liegt bei der Straßenverkehrsbehörde.
Sollten weitergehende Erläuterungen zu der konkreten Situation gewünscht werden, so richten Sie Ihre Anfrage bitte an das Straßenverkehrsamt des Landkreises (Tel.: 03375 26-2671 bzw. Mail: strassenverkehrsamt@dahme-spreewald.de).