Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Winterdienst Radweg
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
281092
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
18.01.2024 Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wird weitergeleitet.
Die Winterwartung von Radwegen entlang von Landesstraßen außerhalb geschlossener Ortslagen obliegt dem Landesbetrieb Straßenwesen. Unabhängig davon besteht auf Radwegen üblicherweise entsprechend des brandenburgischen Straßengesetzes keine Pflicht zur Winterwartung. Da die Gemeinde aber grundsätzlich auch die Nutzbarkeit der Radwege im Gemeindegebiet erhalten möchte, wird dieser Radweg durch die Gemeinde gewartet. Dies kann aber erst dann geschehen, wenn die rechtlich verpflichtenden Aufgaben entsprechend Straßenreinigungssatzung, die Aufgaben die uns im Sinne der Verkehrssicherung vor und in unseren eigen Objekten, etc. obliegen, erledigt sind. Im Anschluss werden dann die freiwilligen Aufgaben realisiert. Dazu gehören die Radweg außerhalb der geschlossenen Ortslage.