Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
1. Ihr Anliegen wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
2 .Der Hinweis wurde zuständigkeitshalber an den FD Tiefbau und an die Polizei weitergeleitet.
3. „Der Hinweis der überhöhten Geschwindigkeit wurde an die Polizei weiter gegeben. Aufpflasterungen zur Geschwindigkeitsreduzierung werden nur bei besonders geschützten Einrichtungen (z. B. Schulen oder Kitas) eingesetzt. Die vorgeschlagenen Bremsschwellen wurden in vielen Kommunen zur Verkehrsberuhigung eingesetzt, aber mittlerweile auch zum Teil wieder zurück gebaut, da sie nicht die erhoffte Wirkung erzielt haben. Diese werden nur bei geringem Verkehrsaufkommen und zur Unterstützung weiterer verkehrsberuhigender Maßnahmen empfohlen. Bremsschwellen haben zudem den Nachteil, dass sie trotz Beschilderung von Fahrzeugführern (z. B. auch Rettungs-/Krankenwagen) und Radfahrern oftmals erst spät erkannt werden und der durch sie verursachte Stoß auch bei niedrigen Geschwindigkeiten als unangenehm empfunden wird. Zudem tritt die Geschwindigkeitsreduzierung häufig nur an der Schwelle ein, da die Fahrzeugführer vor der Schwelle (stark) abbremsen und dahinter wieder beschleunigen, so dass damit auch eine höhere Lärmbelastung verbunden sein kann.“
Ihre Maerker-Redaktion