Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
1. Ihr Anliegen wurde an das Bauamt weitergeleitet.
2. Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können und Gefahren oder vermeidbare Belästigungen nicht entstehen. Um vorgenannte Punkte zu erfüllen wird für den Bau der der Parkpalette als P&R- und B&R-Anlage am S-Bahnhof Bergfelde die Fläche des ehemaligen Parkplatzes und der angesprochene Gehweg benötigt.
Der vorhandene Gehweg vom S-Bahnhof um das Baufeld zum Neubaugebiet ist von der Baustelleneinrichtungsfläche nicht betroffen und steht dem Bürger als Verbindung zur Verfügung.
Ihre Maerker-Redaktion