Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Der von Ihnen angesprochene Teilbereich der Friedrich-Naumann-Str. ist eine Sackgasse ohne Wendemöglichkeit für dreiachsige Entsorgungsfahrzeuge. Grundsätzlich ist das Rückwärtsfahren zum Zweck der regelmäßigen Abfallsammlung unzulässig. Diese Aussage stützt sich auf die DGUV Vorschrift 43 Müllbeseitigung vom 01.10.1979 sowie DGUV Vorschrift 44, nach denen Müll nur abgeholt werden darf, wenn die Zufahrt zu Müllbehälterstandplätzen so angelegt ist, dass ein Rückwärtsfahren nicht erforderlich ist. Diese Vorschrift gilt durch das SGB 7 als autonomes Recht und hat somit Gesetzescharakter.
Bei der letzten Unterweisung unserer Kraftfahrer wurde diese Thematik nochmals intensiv aufgegriffen und entsprechend belehrt. Die Situation wurde bereits bei uns in Abstimmung mit dem Landkreis Oberhavel geprüft, wonach ein Schreiben bzgl. des Sachverhaltes in den Briefkästen der betreffenden Anwohner verteilt wurde mit der genauen Angabe für die zukünftige Bereitstellung der Abfallbehälter.
Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns selbstverständlich entschuldigen. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass es sich bei dem grundstücksfernen Bereitstellungsort nicht um Willkür des Kraftfahrers handelt, sondern unter Berücksichtigung aller hier maßgeblichen Sachverhalte die einzige Lösung zur Entsorgung der auf Ihrem Grundstück anfallenden Abfälle darstellt.
Ihre Maerker-Redaktion