Erledigte Hinweise
Maerker Strausberg


Die Meldung einer Störung oder der Ausfall der Straßenbeleuchtung kann direkt online erfolgen unter : https://www.stadt-strausberg.de/strassenbeleuchtung/ >>>>> Maerker ist ein Internetportal, um Bürgern die Möglichkeit zu geben die Verwaltung auf infrastrukturelle Mängel und Gefahren aufmerksam zu machen. Wir legen Wert auf einen sachlichen Stil und einen freundlichen Ton. Persönliche Beleidigungen oder rufschädigende Äußerungen haben auf unseren Seiten nichts zu suchen. Das gilt übrigens auch für nachbarschaftliche Meckereien. Hinweise, die keine Infrastrukturprobleme beinhalten, werden deshalb nicht veröffentlicht. <<<<<

Es befinden sich aktuell 467 Hinweise im Archiv für Strausberg.
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Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Dringende Verkehrsbeobachtung empfohlen L34

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 300581
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Im Berufsverkehr ist es an der Kreuzung Hohensteiner Chaussee / Schwarzer Weg extrem gefährlich auf und von der Chaussee ab zu fahren! An dieser Stelle sind 100 km/h erlaubt! Warum? Der Gaststättenparkplatz, die Bushaltestellen Steuerhaus sowie die Kreuzung der Zufahrt zum Ort Gladowshöhe liegen dort in der schlecht einsehbaren Kurve. Zum Vergleich die Ortsdurchfahrt Treuenhof verläuft gerade dort stehen 5 Häuser und es ist eine 70 er Zone eingerichtet. Warum? Bitte gerne an den Land Kreis weitergeben! Danke


Hohensteiner Chaussee
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03.06.2024, 21:53 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis wir haben diesen an das zuständige Straßenverkehrsamt weitergeleitet und erhielten folgende Antwort:

"Gefragt wird, warum auf der Hohensteiner Chaussee Höhe Gaststättenparkplatz (Steuerhaus) und Abzweig Gladowshöhe 100 km/h erlaubt sind.
Außerorts beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit grundsätzlich 100 km/h für Personenkraftwagen sowie für andere Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 3,5 t (§ 3 StVO). Die Straßenverkehrsbehörde kann diese zulässige Höchstgeschwindigkeit aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken und eine Geschwindigkeitsreduzierung anordnen (§ 45 Abs. StVO). Eine solche Geschwindigkeitsreduzierung darf allerdings nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist (§ 45 Abs. 9 StVO). Insbesondere Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung erheblich übersteigt.

Die Anordnung der Beschilderung und Markierung auf dieser Strecke erfolgte im Jahr 2021. In diesem Rahmen wurde auch nach Auswertung der Unfallstatistik eine solche Gefahrenlage nicht angenommen und aus diesem Grund keine Geschwindigkeitsreduzierung angeordnet.

Aufgrund der Anzeige habe ich die Örtlichkeit am 06.06.2024 und zum Berufsverkehr am 07.06.2024 in Augenschein genommen. Auch im Rahmen dieser Ortsbesichtigungen war keine Gefahrenlage, die sich aus den örtlichen Begebenheiten ergibt, augenscheinlich zu erkennen. Trotz der Kurven ist die Einsehbarkeit in den Straßenverlauf der Hohensteiner Chaussee (vom Parkplatz und aus Richtung Gladowshöhe kommend) gegeben (siehe Bildmaterial). Auch im Berufsverkehr ließ die Belegung der Hohensteiner Chaussee große Lücken im Verkehr für ein sicheres Ab- oder Einbiegen von/auf diesen Straßenabschnitt."


Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

$1 StVO nicht anwendbar

Kategorie: Straßen und Wege
ID: 300574
Status: erledigt (grün).

$1 STVO ist auf diversen Wegen in Gladowshöhe nicht anwendbar! Das Mindest- maß für Fahrbahnen mit Begegnungsverkehr liegt unter der Voraussetzung eines geringen Schwer- verkehrsanteils bei 4,50 m. Oft werden Verkehrsteilnehmer durch Entsorgungs Lkw's behindert, da man nicht einfach aus Mangel an unzureichender Straßenbreite an vorbei fahren kann.

Hohenstein
Gladowshöher Goethestraße
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03.06.2024, 21:24 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Vom zuständigen Fachbereich erhielten wir folgende Antwort:

Die Anliegerstraßen im Wohngebiet Gladowshöhe befinden sich in einer geschwindigkeitsberuhigten Zone (30 km/h) und werden von allen Verkehrsteilnehmern gleichberechtigt genutzt.
Auf den Verkehrsflächen ist auch das Halten und Parken von Fahrzeugen gestattet – wenn §12 StVO eingehalten wird. Sofern es durch haltende Fahrzeuge (Lieferdienste/Entsorgungsfahrzeuge) zu kurzzeitigen Behinderungen kommt, hat der Verkehrsteilnehmer zu warten. In Gladowshöhe besteht darüber hinaus i.d.R. die Möglichkeit, eine andere Ausfahrtstraße zu benutzen.

Eine weitergehende Beschilderung von Halt- oder Parkverboten wird nur bei entsprechender Verkehrsgefährdung in Betracht gezogen und wäre vom Straßenverkehrsamt MOL anzuordnen.
Es wird davon ausgegangen, dass der bislang reibungslose Verkehr auch künftig ohne weitere Beschilderungen abgewickelt werden kann und §1 StVO selbstverständlich Anwendung findet.


Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - abschließend bearbeitet (grün/gelb)

Defekter Abfluß bei Starkregen

Kategorie: Abwasser/Wasser
ID: 300167
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).

Immer wenn es viel regnet, überschwemmt die Straße am Busbahnhof und fliesst den ganzen Tag nicht ab. Dies beobachte ich schon über ein paar Monate durch Zufall. Ist hier der Abfluß defekt? Als Fahrgast hier sehr unschön, da die Busfahrer ohne Rücksicht durch die hohen Pfützen fahren.

Vorstadt
Bahnhofstraße
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31.05.2024, 18:49 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis. Dieser wurde an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet.
Von diesem erhielten wir die Info: " Nach Kontrolle vor Ort wurde festgestellt, dass weitere Baumaßnahmen notwendig sind und sich diese in der Planung befinden."

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

Ausfall der kompletten Straßenbeleuchtung

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 300080
Status: erledigt (grün).

Seit Anfang der Woche ist die Straßenbeleuchtung in der Kastanienallee in Höhe Wirtschaftsweg bis hinter den Stadtwerken ohne Funktion. Scheinbar hat es zu diesem Problem noch keinen Hinweis gegeben...

Strausberg
Kastanienallee
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31.05.2024, 08:16 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Reparatur der Leuchten wurde durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg

 

Status

Beschreibung

Ort/Datum/Foto

Ampelstatus - erledigt (grün)

gesamte Straße ohne Straßenbeleuchtung

Kategorie: Straßenlaterne
ID: 300056
Status: erledigt (grün).

Seit Tagen ist die gesamte Kastanienallee in den Abend- und Nachtstunden ohne Beleuchtung.

Strausberg
Kastanienallee
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31.05.2024, 01:26 Uhr

 

 Anmerkung:


Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Die Reparatur der Leuchten wurde durchgeführt.

Mit freundlichen Grüßen
Bürgerbüro Strausberg

 

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