Anmerkung:
27.05.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
13.06.2024 - Der Sachverhalt wurde der Feuerwehr zur Prüfung übergeben. Bei Bedarf wird entsprechend nachgesteuert.
17.06.2024 - Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf Ihre Anfrage erhalten Sie folgende Stellungnahme:
Die Berufsfeuerwehr führte am 14.06.2024 eine Befahrprobe an der
Havelschule im Bereich des Hessenweges durch. Es war festzustellen,
dass die Hauptzufahrt über die Frankenstraße führt, hier ist der Erst-Anlaufpunkt für die Einsatzkräfte vorgesehen, Probleme bei der
Feuerwehrzufahrt konnten nicht festgestellt werden.
Im Hessenweg existiert eine Nebenzufahrt zum rückwärtigen
Gebäudeteil bzw. Schulhof. Diese Zufahrt ist als solche gekennzeichnet
und auch in dem uns vorliegenden Feuerwehrplan eingetragen. Eine
Befahrung des Geländes der Schule war nicht möglich, da zu diesem
Zeitpunkt der Schlüssel für das Tor nicht vorlag (dieser befindet sich
augenscheinlich im Feuerwehrschlüsseldepot). Es konnte jedoch
festgestellt werden, dass eine Befahrung aufgrund der parkenden
Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Straßenseite grundsätzlich
nicht möglich bzw. nur unter erhöhtem Rangieraufwand möglich ist.
Vorschlag für weitere Maßnahmen:
Die Brandschutzdienststelle schlägt vor, dass im Bereich der
Nebenzufahrt durch die Straßenverkehrsbehörde der Stadt
Brandenburg ein Halteverbot bzw. ein Parkverbot eingerichtet wird.
Der Bereich soll sich ca. 10 Meter beidseits des Zufahrttores
erstrecken. Dadurch ist gewährleistet, dass Einsatzfahrzeuge
ausreichend ausscheren können, um die Kurve zum Zufahrtstor zu
überwinden.
Weiterhin soll im Bereich des Zufahrttores der Baumbewuchs so
zurückgeschnitten werden, dass eine lichte Durchfahrtshöhe von 3,50
m sichergestellt wird.