Anmerkung:
12.04.2024 - Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Sachverhalt wird an das zuständige Amt übergeben.
15.04.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde hat die Bearbeitung übernommen.
24.04.2024 - Die Straßenverkehrsbehörde teilt Folgendes mit:
"Der neu entstandene Wirtschaftsweg wird selbstverständlich auch von vielen Radfahrern genutzt, um vom neuen Wohngebiet "Märchenviertel" Richtung Stadt bzw. umgekehrt zu fahren.
Dazu müssen sie zwangsläufig das kurze Verbindungsstück vom Ende des Wirtschaftsweges bis zum Anschluss hinter dem Prötzelweg nutzen.
Nach Prüfung der Situation und in Abstimmung mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger wird der Weg als gemeinsamer Rad- und Gehweg ausgeschildert. Somit wird auch klargestellt, dass hier eine eventuelle Weiterfahrt für Kraftfahrzeuge nicht zulässig ist.
Denn der bereits entstandene Unfallschaden wurde mit Garantie nicht von einem Fahrrad, sondern von einem Kfz verursacht.
Ohnehin wäre es der falsche Schritt, Fußgängern oder Radfahrern hier eine Barriere auszubauen, um ein einfacheres Ausfahren vom Grundstück zu gewährleisten. Denn entsprechend § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat sich, wer aus einem Grundstück,... auf die Straße einfahren will, so zu verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls hat man sich einweisen zu lassen."